03. Mai 2023

46 Millionen Euro Start-up und Akzeleratorenförderung in Sachsen


Der Freistaat Sachsen unterstützt privates Wagniskapital und innovative Gründungen auch in der aktuellen, bis 2027 dauernden EU-Förderperiode mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF). Das Kabinett hat die entsprechenden Förderrichtlinien »Business-Angel-Bonus« und »Akzeleratoren EFRE 2021-2027« bestätigt. Dafür stehen insgesamt rund 46 Millionen Euro aus EFRE- bzw. JTF-Mitteln und der Kofinanzierung des Landes zur Verfügung.

Mit den Förderrichtlinien schafft das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) neue Angebote im EFRE und JTF im Rahmen einer innovativen Gründungsförderung. Mit Hilfe der Akzeleratorenförderung, also der Förderung von Einrichtungen, die Start-ups für bis zu zwölf Monate in sogenannte Start-up-Klassen aufnehmen, ihnen Büroräume, Infrastruktur und Schulungsmaßnahmen sowie eine intensive Betreuung durch Mentoren anbieten, sollen Aufbau und Markteintritt junger Unternehmen beschleunigt, unternehmerisches Know-how vermittelt und durch gezielte Vernetzung die Grundlagen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung geschaffen werden.

Ziel des »Business-Angel-Bonus« ist es, privates Kapital für die Finanzierung von Start-up-Gründungen in den vom Kohleausstieg betroffenen sächsischen Regionen zu erschließen. Die Unternehmensgründungen sollen zum Aufbau von Wertschöpfung und Beschäftigung in zukunftsfähigen Geschäftsfeldern beitragen. Zu diesem Zweck können aus dem JTF unter anderem produktive Investitionen in Start-ups gefördert werden, die zur Diversifizierung, Modernisierung und Umstellung der Wirtschaft auf Geschäftsmodelle und Produktionsverfahren dienen, die in Zukunft wettbewerbsfähig sind. Der Fokus liegt auf digitalen und grünen Geschäftsfeldern.

Die Förderrichtlinie Business Angel ist als Pilotvorhaben konzipiert und sieht vor, dass Start-ups in den JTF-Regionen einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss zwischen 50.000 und 400.000 EUR erhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass Business-Angels zuvor Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel im selben Umfang in das Unternehmen eingezahlt haben. Der Fördersatz bezogen auf die förderfähigen Kosten beträgt deshalb 50 Prozent. (50 Prozent Business Angel, 50 Prozent Zuschuss).

Die künftigen Programme wurden durch die begleitende Studie zum Gründungsstandort Sachsen als erforderlich und den Bedürfnissen von Start-ups unterstützend beurteilt und an aktuelle Entwicklungen der Risikokapital- und Frühphasenfinanzierung angepasst. Für die Teilrichtlinie »Akzeleratoren EFRE 2021-2027« stehen bis 2027 rund 30 Millionen Euro zur Verfügung (davon EFRE-Mittel: 25 Mio. Euro, Landesmittel: 5,3 Mio.), für den »Business-Angel-Bonus« rund 16 Mio. Euro aus dem JTF.

Programmstart für den »Business-Angel-Bonus« soll bereits im Juni bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) sein.

Weitere Hintergrundinfos zur Förderung in Sachsen finden Sie auf der Website des Freistaats.