11. November 2019

Standard-Arbeitsvertrag für Start-ups zum freien Download bereit


Standard-Arbeitsvertrag für Start-ups zum freien Download bereit – German Standards Setting Institute setzt Arbeit an zweisprachigen Standardverträgen für Business Angels und Start-ups fort

Mit dem Standard-Arbeitsvertrag hat das German Standards Setting Institute (GESSI) nach „Wandeldarlehen“ und „Term Sheet“ jetzt sein drittes Standarddokument für Startups und Investoren, insbesondere Business Angels, fertig gestellt. GESSI, das von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Bundesverband Deutscher Startups (Startup-Verband) getragen wird, veröffentlicht seine zweisprachigen (Deutsch und Englisch) Standardverträge auf der Website www.standardsinstitute.de zum kostenlosen Download. Voraussetzung ist nur eine einmalige kurze Registrierung.

Wenn Startup-Gründerinnen ihre ersten Mitarbeiter einstellen, sehen sie sich oft aufgrund des komplizierten Arbeits- und Sozialrechts und mangels Erfahrung vor großen Problemen. Der GESSI Standard-Arbeitsvertrag soll Gründerinnen und Mitarbeiterinnen die nötige Rechtssicherheit verleihen, bei der vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses keine Fehler zu begehen. Als Ergänzung zum GESSI Standard-Arbeitsvertrag wurde auch ein „Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ erstellt, das aus datenschutzrechtlichen Gründen von allen Mitarbeitern bei Einstellung zu unterzeichnen ist. Wie bei den anderen GESSI Standardverträgen können sich die Nutzerinnen in einführenden „Verwendungshinweisen“ über Sinn, Zweck und Reichweite der einzelnen Vertragsregeln informieren. Da von vornherein auch internationales Recruiting erleichtert werden soll, sind die Dokumente – wie alle Texte des GESSI – zweisprachig in Deutsch und Englisch gehalten.

Um möglichst viel Erfahrung einzubringen und einen fairen Interessensausgleich zu gewährleisten, werden alle GESSI Standards von wechselnden Arbeitsgruppen, denen sowohl Vertreter von Startups als auch Business Angels angehören, erarbeitet. Jede der GESSI Arbeitsgruppen steht unter der Federführung einer renommierten Anwaltskanzlei. Im Falle der Arbeitsgruppe Standard-Arbeitsvertrag lag die juristische Federführung bei den Arbeitsrechts-Anwälten Dr. Kara Preedy und Konradin Pleul der Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig LLP.

Der erste GESSI Standardvertrag, „Wandeldarlehen“ (Convertible Note), verzeichnet seit März 2018 stolze 8.400 Downloads, der zweite Standardvertrag „Term Sheet“ (veröffentlicht im März 2019) brachte es bisher auf 3.200 Downloads.

Während einer Roadshow werden die GESSI Standardverträge in der gesamten Bundesrepublik vorgestellt. Start der Arbeitsvertrags-Roadshow ist der 30.01.2020 in Berlin. Bereits vorher wird der Vorhang ein wenig gelüftet bei einer GESSI Roadshow in Dresden am 15.01.2020 (https://standardsinstitute.de/veranstaltungen/).

Über Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND):
BAND hat das Ziel, das Business Angels Ökosystem in Deutschland zu fördern und den informellen Beteiligungskapitalmarkt auszubauen. BAND wird getragen von Business Angels Netzwerken sowie öffentlichen und privaten Mitgliedern und Sponsoren. Business Angels sind private Investoren, die mit Kapital und Know-how zum Erfolg von jungen, wachstumsstarken Unternehmen beitragen. Den Vorstand von BAND bilden Dr. Ute Günther und Dr. Roland Kirchhof.

Über den Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband):
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.

Über Greenberg Traurig:
Greenberg Traurig ist eine führende internationale Wirtschaftskanzlei an weltweit 41 Standorten. In Deutschland beraten rund 70 Anwälte schwerpunktmäßig in den Bereichen Immobilien, Technologie und Telekommunikation, Medien und Entertainment sowie Infrastruktur.
Die Kanzlei zeichnet sich durch ihren integrierten Beratungsansatz aus, der juristische Kompetenz mit umfassenden Branchenkenntnissen verbindet. Dafür werden die Anwälte von führenden Anwaltsverzeichnissen regelmäßig empfohlen. Das vom Handelsblatt veröffentlichte „Best Lawyers Ranking“ zeichnete das Team 2019 erneut mit dem Qualitätssiegel „Deutschlands beste Anwälte“ aus.