11. November 2019

Standard-Arbeitsvertrag für Start-ups zum freien Download bereit


Mit dem Standard-Arbeitsvertrag hat das German Standards Setting Institute (GESSI) nach „Wandeldarlehen“ und „Term Sheet“ jetzt sein drittes Standarddokument für Start-ups und Investoren, insbesondere Business Angels, fertig gestellt. GESSI, das von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Bundesverband Deutscher Startups (Startup-Verband) getragen wird, veröffentlicht seine zweisprachigen (Deutsch und Englisch) Standardverträge auf der Website www.standardsinstitute.de zum kostenlosen Download. Voraussetzung ist nur eine einmalige kurze Registrierung.

Wenn Start-up Gründer*innen ihre ersten Mitarbeiter einstellen, sehen sie sich oft aufgrund des komplizierten Arbeits- und Sozialrechts und mangels Erfahrung vor großen Problemen. Der GESSI Standard-Arbeitsvertrag soll Gründer*innen und Mitarbeiter*innen die nötige Rechtssicherheit verleihen, bei der vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses keine Fehler zu begehen. Als Ergänzung zum GESSI Standard-Arbeitsvertrag wurde auch ein „Merkblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ erstellt, das aus datenschutzrechtlichen Gründen von allen Mitarbeitern bei Einstellung zu unterzeichnen ist. Wie bei den anderen GESSI Standardverträgen können sich die Nutzer*innen in einführenden „Verwendungshinweisen“ über Sinn, Zweck und Reichweite der einzelnen Vertragsregeln informieren. Da von vornherein auch internationales Recruiting erleichtert werden soll, sind die Dokumente – wie alle Texte des GESSI – zweisprachig in Deutsch und Englisch gehalten.

Um möglichst viel Erfahrung einzubringen und einen fairen Interessensausgleich zu gewährleisten, werden alle GESSI Standards von wechselnden Arbeitsgruppen, denen sowohl Vertreter von Startups als auch Business Angels angehören, erarbeitet. Jede der GESSI Arbeitsgruppen steht unter der Federführung einer renommierten Anwaltskanzlei. Im Falle der Arbeitsgruppe Standard-Arbeitsvertrag lag die juristische Federführung bei den Arbeitsrechts-Anwälten Dr. Kara Preedy und Konradin Pleul der Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig LLP.

Der erste GESSI Standardvertrag, „Wandeldarlehen“ (Convertible Note), verzeichnet seit März 2018 8.400 Downloads, der zweite Standardvertrag „Term Sheet“ (veröffentlicht im März 2019) brachte es bisher auf 3.200 Downloads.