Außerdem: Soforthilfe-Zuschuss für kleine Unternehmen
Das neue KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft geht heute an den Start. Es steht auch Start-ups zur Verfügung. Das Sonderprogramm wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert wurden. Die Kreditbedingungen wurden verbessert. Niedrigere Zinssätze – für Start-ups dürften sie in den meisten Fällen bei 1 % liegen – und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sollen weitere Erleichterungen ermöglichen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen sollen Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
In einer Presseerklärung haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung zugesichert. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der KfW: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.
Ein Faktenblatt „KfW Sonderprogramm 2020“ finden Sie hier (PDF, 124 KB).
Außerdem haben die beiden Minister heute zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit, der also nichts zurückgezahlt werden muss.
Kernpunkte der Soforthilfen:
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Die Anträge sollen online gestellt werden können. Wer für die Entgegennahme der Anträge zuständig ist, wird in den Eckpunkten der Bundesregierung allerdings offengelassen. Zu vermuten ist, dass darüber die Bundesländer entscheiden sollen. Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier (PDF, 192 KB).