08. Juni 2020

BrANDneues 08/2020: Landesförderinstitute können jetzt über Mittel der Säule II verfügen


Die Mittel der Säule II, auf die viele Start-ups und Business Angels warten, können jetzt von den Landesförderinstituten zur Verfügung gestellt werden, wie die KfW mitteilt. Bekanntlich geht es dabei um Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).

 Es gelten danach folgende Voraussetzungen:

  • Das Startup muss seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland haben,
  • das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • der Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro.

Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung, die beim Landesförderinstitut des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Start-up seinen Sitz hat, oder einem vom Landesförderinstitut eingebundenen Intermediär bis zum Jahresende beantragt werden können. Die Finanzierung wird im Rahmen der Regelung zu den EU-Kleinbeihilfen gewährt und durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der öffentliche Förderanteil je Finanzierung liegt bei maximal 800.000 Euro. Durch die Haftungsfreistellung soll die Chance deutlich erhöht werden, eine Zusage zu erhalten. Eine Einbindung privater Kapitalgeber wie z. B. Business Angels zur Darstellung der Gesamtfinanzierung ist nach Aussage der KfW möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Wie die KfW mitteilt, können durch die Landesförderinstitute bereits erteilte Förderzusagen an Start-ups oder kleine Mittelständler rückwirkend bis zum 02.04.2020 berücksichtigt werden. Die KfW fordert dazu auf, sich zur Beantragung an das zuständige Landesförderinstitut oder direkt an die eingebundenen Intermediäre zu wenden.

Nach Meinung von BAND wird es jetzt darauf ankommen, wie die Programme der Landesförderinstitute im Einzelnen aussehen und wie schnell Finanzierungen tatsächlich erfolgen werden. Aus der Liste der Landesförderinstitute der KfW ergibt sich, dass in zwei Bundesländern, Baden-Württemberg und Brandenburg, die Kooperation noch geprüft wird und in Berlin der Ansprechpartner für Business Angels noch nicht feststeht.

BAND hat im Vorfeld stark dafür geworben, unbedingt auch im Eigeninteresse der Institute die Möglichkeit der Einbeziehung von Business Angels vorzusehen. Durch die Erfahrung der Angels könnte der Prozess der Due Diligence erleichtert und beschleunigt sowie der spätere Administrationsaufwand reduziert werden.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Landesförderinstitute hier: www.kfw.de/corona-startup