04. August 2020

BrANDneues 12/2020: Zwischenbilanz Säule II: Wandeldarlehen ist Favorit in der Krise/Lorbeer für Berlin – Chance für treuhänderische Co-Investments von den anderen vertan


Nach fast zwei Monaten des Wartens hat eine Reihe von Förderinstituten der Länder die Säule II Programme des Corona Schutzschildes der Bundesregierung für Start-ups veröffentlicht. Nach Hamburg und Schleswig-Holstein haben inzwischen auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern ihre Säule II Programme gestartet. Damit lässt sich eine erste Bilanz ziehen.

Der erste Eindruck bereits von fünf Bundesländern ist, dass Vielfalt Trumpf ist und Business Angels sich mit jedem Bundesland individuell befassen müssen, wenn die Start-ups in unterschiedlichen Bundesländern beheimatet sind. Während Schleswig-Holstein nur wenige Eckpunkte festgelegt hat und im Übrigen quasi für alles offen ist, haben die anderen Länder fest umrissenen Programme vorgelegt.

In vier Bundesländern sind Wandeldarlehen möglich, in NRW ausschließlich, in Bayern gilt es als Standard und Berlin nennt diese Beteiligungsform als erste. Nur Hamburg schert aus und gibt ausschließlich stille Beteiligungen.

Die gleichzeitige Beteiligung Dritter, also insbesondere auch von Business Angels, ist weitgehend erwünscht. Hamburg sieht dies zwingend vor, Bayern erwähnt es ausdrücklich, NRW und Schleswig-Holstein schließen es nicht aus.

Hervorstechend ist insoweit das Berliner Programm, weil es als eine von zwei Alternativen vorsieht, dass die Mittel nicht dem Start-up direkt, sondern über einen mitfinanzierenden Intermediär zur Verfügung gestellt werden. Damit ist Berlin das bisher einzige Bundesland, das den Vorschlag von BAND aufgegriffen hat, den Angel als „Treuhänder“ zu nutzen. Der Angel muss in diesem Fall mindestens 20 % der Finanzierung erbringen, die Höchstfinanzierung durch die IBB liegt bei 800.000 Euro. Die Voraussetzungen für die „Akkreditierung“ der Intermediäre setzen allerdings engbegrenzte Maßstäbe: u.a. mindestens drei Start-up-Beteiligungen innerhalb der letzten drei Jahre, mindestens drei bestehende Engagements in Berlin, entsprechende Referenzen (durch Gründer, Investoren oder Verband) und Investition über eine Gesellschaft, z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG, d.h. Angels als natürliche Personen sind ausgeschlossen.

Bei den maximalen Finanzierungssummen liegen Berlin, Bayern und Schleswig-Holstein bei 800.000 Euro, Hamburg bei 500.000 Euro, NRW bei 200.000 Euro. Auch das zulässige Alter der Start-ups wurde unterschiedlich festgelegt: Bayern verlangt nur ein Mindestalter (erster Umsatz mindestens am 01.10.2019), NRW erlaubt maximal ein Alter von 36 Monaten, in Berlin Gründung zwischen 1.1.2013 und 10.3.2020, in Hamburg muss das Start-up nach dem 01.03.2010 gegründet worden sein, amburg muss das Start-up nach dem 01.03.2010 gegründet worden sein, Schleswig-Holstein hat keinerlei altersmäßigen Voraussetzungen.

Bayern und Berlin verweisen bereits auf die im Rahmen der Corona Sonderregelung geltende Erweiterung der Ausnahme für Unternehmen in Schwierigkeiten bei allen Klein- und Kleinstunternehmen (Vgl. https://www.business-angels.de/corona-hilfen-saeule-ii-lockerung-fuer-start-ups-ab-einem-alter-von-drei-jahren/). Das sind Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und bis zu 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme. Die Europäische Kommission hat inzwischen die deutsche Regelung (Az.: SA.58021 vom 27.07.2020) notifiziert, so dass diese Unternehmen nur dann als „in Schwierigkeiten“ gelten, wenn nach deutschem Recht ein Insolvenzfall vorliegt. Soweit Landesprogramme noch von der früheren Reglung ausgehen, die deutlich engere Voraussetzungen hatte, sollten Betroffene auf die Änderung verweisen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nur Berlin einen innovativen Ansatz gewählt hat, indem das Potential der Business Angels, Family Offices und anderer Investoren genutzt wird. Auch wenn die Ausgestaltung zu vorsichtig erfolgt ist, ist dies doch ein großer Fortschritt. Co-Ventures werden für Business Angels attraktiver, weil sie im Verhältnis zum Start-up und Folgeinvestoren die vorrangig Handelnden sind und die öffentlichen Förderinstitutionen vermindern ihren eigenen Verwaltungs- und Betreuungsaufwand.

Der jeweils aktuelle Stand der Säule II Programme der Länder findet sich im Corona-Ticker der Website von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND).