Business Angels finanzieren Start-ups mit eigenem Geld, im Regelfall durch eine offene Beteiligung am Unternehmen. Natürlich gibt es auch ergänzend oder ausschließlich den Fall, dass der Business Angel nur eine stille Beteiligung übernimmt oder mit einem Kredit finanziert. Auch Wandeldarlehen spielen eine Rolle, d.h. der Business Angel hat das Recht, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt in Anteile umzuwandeln.
Beispiel für die Finanzierung durch eine offene Beteiligung:
A und B halten als Gründungsgesellschafter am Start-up Unternehmen X-GmbH je 50 %. Das Stammkapital der X-GmbH beträgt 25.000 €. A und B einigen sich mit dem Business Angel C auf eine Finanzierung mittels einer offenen Beteiligung durch Erhöhung des Stammkapitals um 10 %, also 2.500 €. Gemeinsam bewerten beide Seiten die X-GmbH mit 500.000 €. Deswegen zahlt C insgesamt 50.000 €, davon 2.500 € in das Stammkapital und 47.500 € in die Kapitalrücklage der X-GmbH.
Während der Haltezeit der Beteiligung verdient der Business Angel kein Geld mit dem Start-up. Erst wenn er seine Beteiligung wieder veräußern kann (möglichst nachdem das Unternehmen deutlich im Wert gestiegen ist), kann er durch den Veräußerungserlös auf einen Gewinn hoffen.