05. August 2021

Endlich Notarkosten reduzieren!


Start-ups und Investor:innen stöhnen unter den hohen Notarkosten, die bei einer Investition oft in fünfstelliger Höhe und das nicht nur im unteren Bereich anfallen. Im Ausland ist es deutlich billiger. Wer die Artikel von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer und von Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Schwenke in der neuen Ausgabe von „BAND Thema im Fokus“ liest, weiß wie es anders geht: Der Beteiligungsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden, wenn man die üblichen beurkundungspflichtigen Klauseln, die übrigens ganz und gar nicht vertraulich gehalten werden müssen, in die Satzung, also den Gesellschaftsvertrag übernimmt und den Beteiligungsvertrag davon freihält. Dann fallen dafür keine Notarkosten an und man spart mehr als die Hälfte der Kosten! Geld, das das Start-up fürs Unternehmen nutzen kann.

Wenn Start-ups und Angel Investor:innen das zweisprachige Standardvertragswerk „Finanzierungsrunde“ des „Germans Standards Setting Institutes“ (GESSI) nutzen, finden sie diese Möglichkeit, Geld einzusparen, als vorgefertigtes Vertragswerk vor. Die Musterverträge sind unter Federführung und Mitwirkung der beiden Experten Weitnauer und Schwenke entstanden. Mehr als 10.000-mal sind sie bereits heruntergeladen worden.

Wie man hört, weigern sich manche Anwälte und Notare aber, diesen Weg zu gehen. Das ist ein schönes Beispiel dafür, warum wir Deutschen manchmal so schwerfällig sind und der übliche Fingerzeig auf die Politik wäre hier völlig fehl am Platz.

Nein, es gibt anscheinend ängstliche Anwälte, die in der juristischen Einschätzung dieser Thematik nicht sicher sind und ein Haftungsrisiko sehen, weil es noch kein BGH-Urteil gibt (immerhin aber ein Urteil des OLG Frankfurt/M). Angesichts des schnelllebigen Beteiligungsgeschäfts, wo gerichtliche Klagen nur aufhalten, würde man wahrscheinlich lange auf den BGH warten müssen.

Und die Notare? Nun, wer verzichtet gerne auf Geld? Das Geschäft mit Start-ups macht aber nur einen Bruchteil ihrer Einnahmen aus. Auch Notare, die die Beurkundung ausschließlich der Satzung abzulehnen versuchen, verschanzen sich hinter der Juristerei.

Es ist gut, dass es auch viele andere Anwälte/Anwältinnen und Notare/Notarinnen gibt. Angel Investor:innen und Start-ups haben die Chance für die Abstimmung mit den Füßen.

Dr. Roland Kirchhof, Vorstand Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)