01. März 2022

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Wichtige Änderungen zum 01.03.2022


Mit Datum von heute, 01. März 2022, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderbedingungen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital wie folgt geändert.

  • 25.000 Euro Mindestinvestitionssumme: Um den INVEST Zuschuss beantragen zu können, muss der Angel Investor dem Unternehmen mindestens 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 25.000 Euro betragen. Bisher wurden Beteiligungen ab 10.000 Euro bezuschusst.
  • Ab sofort sind (wieder) ausschließlich Erstinvestitionen förderfähig: Die Ausweitung von INVEST auf Folgefinanzierungen war durch den Relaunch der Förderrichtlinie zu Beginn des Jahres 2017 vorgenommen worden.
  • 10 % Erwerbszuschusses bei Wandeldarlehen: Damit halbiert sich der Zuschuss bei der Vergabe eines Wandeldarlehens. Bei Investitionen in Form einer offenen, direkten Beteiligung mit einer geforderten Mindesthaltedauer von drei Jahren beträgt der Erwerbszuschuss weiterhin 20%.

Begründung des BMWK für die Änderung der Förderrichtlinie
Seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen, vor allem Business Angels, in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen. Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an.

Das Programm ist zurzeit bis zum 31.12.2022 terminiert. Weil es von den Business Angels sehr gut angenommen wurde, steht zu befürchten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von insgesamt ca. 45 Mio. Euro für weitere Anträge unter den bisherigen Bewilligungsbedingungen nicht ausreichen würden, zumal die Antragszahlen weiter zunehmen. Die Förderrichtlinie musste daher an die Haushaltsnotwendigkeiten angepasst werden.

Für bis zum 28.02.2022 beim BAFA eingegangene und bewilligungsfähige Förderanträge gelten die bisherigen Förderbedingungen.

Bewertung von BAND
Die Kürzungen sind für viele Angels schmerzlich. Angesichts der Alternative des ungeordneten Endes des Programms im Laufe des Sommers kann der Schritt jedoch nachvollzogen werden. Auch die Maßnahmen im Einzelnen dürften die zielführendsten und die für Angel Investorinnen und Investoren am ehesten akzeptablen unter den Alternativen sein.

Konzertierte Aktion notwendig
Entscheidend ist, dass das Programm im Jahr 2023 fortgeführt wird. Die Voraussetzungen dafür sind besser, wenn es jetzt nur zurückgefahren wird, als wenn es schon im Laufe des Jahres 2022 enden würde.

BAND wird alles tun, um die Fortsetzung des INVEST Programms zu erreichen. Wir werden die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, in einer konzertierten Aktion für diese Notwendigkeit auch im politischen Bereich die erforderliche Unterstützung zu erhalten.