28. Januar 2014

Start-ups locken mit dem Investitionszuschuss Wagniskapital

Hervorragend kommt bei innovativen Gründern eine neue Möglichkeit an, Business Angels und andere private Investoren auf sich aufmerksam zu machen. Auf der Website von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) www.business-angels.de können jetzt innovative Jungunternehmen damit locken, dass ein Investor bis zu 20 % des in sie investierten Finanzierungskapitals vom Staat als sog. Investitionszuschuss Wagniskapital (IVZ) erstattet bekommen kann. Voraussetzung ist, dass sich das Start-up eine Bescheinigung über seine Förderfähigkeit besorgt hat. Den Investitionszuschuss Wagniskapital, ein Programm des Bundeswirtschaftsministeriums, gibt es seit dem 15. Mai 2013. Bis Ende 2013 hatten 365 Gründungsunternehmen die Förderbescheinigung erhalten; 208 von ihnen hatten ohnehin bereits einen Business Angel an der Hand.

Die anderen haben sechs Monate Zeit, mit dieser Bescheinigung Investoren anzureizen. Damit die Investoren sie finden, hat BAND auf seiner Website ein öffentlich zugängliches Online-Verzeichnis für Start-ups mit Förderfähigkeitsbescheinigung angelegt. Kurz nach dem Start des IVZ Verzeichnisses haben bereits 40 Start-ups diese Möglichkeit genutzt.

Interessierte Investoren und Business Angels können so auf einen Blick – stets aktuell – ersehen, welche Start-ups über welchen Zeitraum über die IVZ Förderfähigkeitsbescheinigung verfügen und grundlegende Informationen zu diesen Unternehmen abrufen. Dazu gehören ein kurzer Überblick über das Geschäftsmodell, Angaben zur Höhe des gewünschten Beteiligungskapitals und die Kontaktdaten des Unternehmens.

Der Eintrag in das Verzeichnis ist für die förderfähigen Unternehmen kostenfrei, erfolgt auf freiwilliger Basis und basiert auf den Angaben der Unternehmen. Um die Aktualität zu wahren, verpflichten sich die im BAND IVZ Verzeichnis registrierten Unternehmen, ihren Eintrag sofort löschen zu lassen, sobald sie nicht mehr auf Kapitalsuche sind. Nach Ablauf des im Förderfähigkeitsbescheid genannten Zeitraums – maximal nach sechs Monaten – wird das Start-up automatisch aus dem IVZ Verzeichnis gelöscht. Der Eintrag kann jedoch jederzeit erneuert werden, sofern das Kapital suchende Unternehmen eine neue gültige Förderfähigkeitsbescheinigung nachweist. Eine solche „Verlängerung“ des Bescheides um erneute sechs Monate ist möglich.

Die Förderfähigkeitsbescheinigung gibt es beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Der Antrag wird online gerstellt und das BAFA arbeitet sehr schnell. Oft flattert der Bescheid schon binnen acht Tagen ins Haus. (Näheres mit allen Infos und Antragsformularen www.bafa.de sowie www.business-angels.de).

BAND Vorstand Ute Günther empfiehlt Kapital suchenden Unternehmen mit IVZ Förderfähigkeit, sich parallel zur Eintragung in das IVZ Verzeichnis über den BAND One Pager (siehe www.business-angels.de/start-ups) bei den Business Angels Netzwerken in BAND um einen Matchingtermin zu bewerben. Denn die BAND Mitgliedsnetzwerke eröffnen deutschlandweit den Zugang zu aktiven und erfahrenen Business Angels und verfügen über umfangreiche Screening- und Matchingerfahrungen.