Wie die KfW Bankengruppe und der Europäische Investitionsfonds EIF mitteilen, wurde der bisherige Garantierahmen des EIF deutlich erhöht. Mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer aus einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. EUR können jetzt finanziert werden. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 EUR.
Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, die das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzen. Die KfW ist im Rahmen des EU-Programms der größte Garantienehmer.
Seit Programmbeginn 2008 haben über 37.000 Gründer von der Förderung im ERP-Gründerkredit – StartGeld profitiert, allein im vergangenen Jahr über 6.200 Gründer, die durchschnittliche zugesagte Kredithöhe betrug in diesem Zeitraum rund 50.000 EUR.
Das Angebot im ERP-Gründerkredit – StartGeld im Überblick: Es wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren und bis zum Finanzierungshöchstbetrag von 100.000 EUR bereitgestellt. Auch Gründungen im Nebenerwerb können finanziert werden, wenn das mittelfristige Ziel der Haupterwerb ist. Mit der beantragten Summe können Investitionen vollständig und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 EUR finanziert werden. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.
Laut KfW-Gründungsmonitor, einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland, brauchen 93% der Gründer mit externem Finanzmittelbedarf 100.000 EUR oder weniger.
Nähere Informationen: www.kfw.de