Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Die steuerrechtliche Regelung ist Teil des Regierungsentwurfes eines „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.“
Die Befreiung soll rückwirkend auch für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten. Das parlamentarische Verfahren soll voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein. Ernsthafte Zweifel, dass Bundestag und Bundesrat ebenfalls zustimmen werden, kann man wohl ausschließen.
Bereits vor der Bundestagswahl war die Steuerbefreiung im Gespräch gewesen, konnte dann aber nicht mehr realisiert werden. Bundeswirtschaftsminister und Bundesfinanzminister hatten sie dann erneut mehrfach angekündigt. Mit dem Anpassungsgesetz zur Abgabenordnung scheint jetzt das geeignete Gesetzesvehikel gefunden worden zu sein, um die Steuerbefreiung zeitnah umsetzen zu können.
Zur Hoffnung, dass weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Finanzierung von innovativen Start-ups folgen könnten, gibt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Anlass: „Die Steuerbefreiung ist gleichzeitig ein erster Schritt in der Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Stärkung von Wagniskapital in Deutschland.“
Mit INVEST erhalten bekanntlich private Investoren 20 Prozent ihrer Eigenkapital-Investition erstattet. Voraussetzung ist, dass sie sich mit mindestens 10.000 Euro an jungen innovativen Unternehmen beteiligen und die Beteiligung mindestens drei Jahre halten. INVEST verringert damit das Investitionsrisiko der Business Angels und verbessert gleichzeitig die Chancen der Unternehmen, einen Wagniskapital-Investor zu finden. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile mehrerer Investoren im Wert von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. INVEST ist im Mai 2013 gestartet. Bislang wurden mehr als 600 Business Angel-Investitionen gefördert und über 45 Millionen Euro an Wagniskapital für Start-ups mobilisiert. Für die Umsetzung der Maßnahme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
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