Seit langem gilt der IP-Transfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Start-ups als schwierig, langwierig und für die Start-ups unbefriedigend. BAND hat bereits 2021 in einer Veranstaltung Experten zum Austausch zusammengeholt und die Positionen und Ergebnisse in der Online Publikation „BAND Thema im Fokus“ veröffentlicht. Auch die Bundesregierung hat in der Start-up Strategie 2022 die Problematik aufgegriffen. Nach Auffassung von BAND wäre es notwendig, nach dem Beispiel der GESSI Standardverträge auch für den IP-Transfer Standarddokumente in der Zusammenarbeit aller Beteiligten zu schaffen.
SPRIND, die Sprungagentur für Innovationen, hat nun von Anwälten erarbeitete Standardverträge für den Patentkaufvertrag, für die Patentlizenzierung und die Patentlizensierung mit Kaufoption zur Diskussion gestellt. Einbezogen in den Diskurs wird auch der Mustervertrag der TU Darmstadt über eine virtuelle Beteiligung als Gegenleistung. Schließlich soll die komplexe Bewertungsproblematik durch ein Scoringmodell mit 18 Scoringelementen gelöst werden.
BAND hat vorgeschlagen, sich zunächst auf drei Ziele zu verständigen:
- Auf das Start- up muss das volle Eigentum an dem IP übertragen werden, eine Lizensierung genügt nicht den Bedürfnissen der Start-ups und der Investoren. Denn Investoren brauchen Sicherheit und für die Start-ups ist das übertragene IP oft nur Ausganspunkt von Veränderungen und Weiterentwicklungen, wofür sich eine bloße Lizensierung als nachteilig herausstellen kann.
- Die Vergütung für die Übertragung des IP darf nicht dazu führen, dass Cash aus dem Start-up abfließt. Daher ist die Vergütung mittels virtueller Beteiligung das Mittel der Wahl. Macht das Start-up vor dem Exit Gewinne, können auch angemessene Abflüsse vereinbart werden.
- Die Bewertung des IP muss unter pragmatischen Gesichtspunkten erfolgen. Hier helfen Erfahrungen aus der Start-up Finanzierung von Business Angels. In einer frühen Phase von Start-ups nützen Bewertungssysteme nur begrenzt, weil es kein Vergangenheitsdaten gibt, mit denen man die Systeme füttern könnte
BAND hat daher eine im Ergebnis nachgelagerte Bewertung vorgeschlagen, durch die eine vorläufige Bewertung nach Erreichen bestimmter Meilensteine anhand der dann durch Daten belegbaren Scoringelemente korrigiert wird. In demselben Ausmaß kann anschließend die virtuelle Beteiligung als Gegenleistung zum Transfer angepasst werden.