Der Show–down zwischen Bundestagsmehrheit und Bundesratsmehrheit in Sachen Streubesitzanteile bzw. Besteuerung von Business Angel GmbHs ist ausgefallen. Gestern Nacht (29.01.2013) haben sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verständigt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist am 26. Februar 2013.
Damit besteht Hoffnung. Beide Seiten wollen also aufeinander zugehen und einen Kompromiss suchen. Nach BAND Einschätzung sieht die Lage für Business Angel GmbHs nicht schlecht aus. Denn sowohl das vom Bundestag beschlossene Gesetz als auch die Position des Finanzausschusses des Bundesrats, die Basis für die Zustimmungsverweigerung des Bundesrats war, befassten sich nur noch mit Dividenden, nicht mehr mit Veräußerungsgewinnen. Bei Veräußerungsgewinnen könnte damit alles so bleiben, wie es war, das heißt keine Besteuerung. Die Entscheidung des EuGH, die Auslöser der Gesetzentwürfe war, hatte sich auch nur mit den Dividenden, nicht aber mit Veräußerungsgewinnen befasst. Deswegen hat BAND in seiner Eingabe an den Vermittlungsausschuss (vgl. BrANDneues 08/2012) vom 10.12.2012 bereits eine entsprechende unterschiedliche Behandlung beider Einkünfte angeregt. Da während einer Business Angels Beteiligung nur selten Gewinne anfallen, würde eine derartige Lösung die Finanzierung von Gründern durch Business Angel GmbHs nur in geringem Umfang belasten.
Dass sich auch bei den Ländern möglicherweise etwas bewegt, zeigt unteranderem ein Schreiben von Garrelt Duin, Wirtschaftsminister des größten Bundeslandes NRW, vom 22.01.2013 an die Business Angels Agentur Ruhr (BAAR), die eine Eingabe an ihn gerichtet hatte: Dort heißt es: „Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für die berechtigten Interessen der Gründerszene einsetzen und darauf achten, dass mögliche nachteilige Folgen für die Finanzierung von Start-ups vermieden werden.“