06. Juli 2012

Kippt der Bundesrat heute Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen für Business Angels GmbHs?

Die heutige 899. Sitzung des Bundesrats droht zum steuerlichen Menetekel für alle Business Angels zu werden, die nicht als Privatpersonen, sondern über eine GmbH in Start-ups investieren. Bislang sind Veräußerungsgewinne in diesen Fällen weitgehend steuerfrei. Im Rahmen der Beratung zum Jahressteuergesetz unter Tagesordnungspunkt 16 enthält die Drucksache 3021/12 des Bundesrats auf S. 70 unter Fz. 37. einen vom Gesetzentwurf der Bundesregierung abweichenden Vorschlag der Bundesratsausschüsse. Damit scheint sich ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Mittwoch zu bestätigen, wonach die Finanzminister der Länder sich geeinigt hätten, die Steuerfreiheit auf Dividenden und Beteiligungsverkäufe weitgehend abzuschaffen. Künftig sollen nur noch solche Gesellschaften die Steuerfreiheit nutzen können, die einen Anteil von mehr als zehn Prozent halten. Damit müssten Business Angel GmbHs in den meisten Fällen ihre Veräußerungsgewinne versteuern, da sie eher selten mehr als zehn Prozent der Anteile halten dürften.

Nach der Begründung der Beschlussvorlage für den Bundesrat soll damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011 (Az. C-284/09) Genüge getan werden, der in der bisherigen Regelung eine Diskriminierung von ausländischen Kapitalgesellschaften gesehen hat. Weil die Alternative einer Einbeziehung ausländischer Unternehmen zu hohe Steuerausfälle zur Folge gehabt hätte, sehen die Länder die Lösung in einer Aufhebung der Steuerbefreiung für Anteile bis 10 %. Angeblich nähere sich Deutschland damit nur internationalen Gepflogenheiten an, wird in der Begründung weiter ausgeführt. Nahezu alle Staaten in Europa gewährten die Steuerfreiheit für Dividenden und Veräußerungsgewinne nur bei Überschreiten einer Mindestbeteiligungsquote.

Fest steht, dass damit Business Angels wieder einmal die Opfer eines Kollateralschadens werden würden, so wie dies bei früheren für sie nachteiligen steuerlichen Regelungen auch bereits der Fall war, die jeweils nicht in erster Linie auf sie gemünzt waren. Dass damit deutschen Business Angels die letzte Möglichkeit genommen wird, die Steuervorteile ausländischer Business Angels einigermaßen auszugleichen, wird dabei übersehen. Auf der Strecke bleiben aber nicht nur sie, sondern vor allem die Start-ups, die eine Business Angels Finanzierung dringend brauchen.