07. Dezember 2012

Rückblick BANDexpertforum 2012

Zum vierten Mal fand am 03.12.2012 das BANDexpertforum, in diesem Jahr in München, in Kooperation mit WEITNAUER Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater statt und  stieß dabei auf besonders großes Interesse. Der Einladung zum Thema „Das optimale Beteiligungsvertragswerk für Business Angels“  folgten 60 Teilnehmer, davon je zur Hälfte Experten des Frühphasenbeteiligungsmarktes und erfahrene Business Angels.

Mit der bewusst provokant formulierten Frage „Ist die optimale Beteiligung die, die ganz ohne Vertragswerk auskommt?“ startete Gastgeber Dr. Wolfgang Weitnauer das BANDexpertforum 2012 und gab den ersten Impuls zu spannenden Diskussionen. Weniger an Vertragswerk kann bei „normalen“ Business Angels Beteiligungen in der Frühphase mehr sein und auch der Gang zum Notar kann bei geschickter Gestaltung des Vertrags vermieden werden, so der für manche überraschende Tenor seiner Ausführungen.

Bereits konträr angelegt war das Thema  „Wie bringen Business Angels Beteiligungspower auf“. Der  Angel Investor Benjamin Rohé, Berlin,  und Rechtsanwalt Dr. Heiner Feldhaus, München, stellten ein Beteiligungsmodell vor, bei dem Business Angels eine Unterbeteiligung  an einer Fondsbeteiligung  eingehen. Vorteile sind die Bündelung der Kräfte, geringere Kosten und geringerer Verwaltungsaufwand für den Einzelnen. Dass die einzelnen Business Angels gleichzeitig ihren  Know-how Flügel einbringen könne, wurde allerdings in der Diskussion kritisch gesehen. In diese Kerbe hieb dann auch der andere Referent, Prof. Dr. Michael Friebe, MedTec Angel und regelmäßig mit anderen Angels syndizierend. Wenn die gemeinsame Beteiligung in meist der gleichen Konstellation erfolge, lasse sich Aufwand und Kosten ebenfalls reduzieren, der Business Angel bleibe aber eine „echter“ Angel.

Eine neue Problematik aus dem Schenkungssteuerbereich war Thema von Rechtsanwalt Dr. Dirk Koch, GSK Stockmann und Koll., Stuttgart. Disquotale Einlagen können aufgrund einer Änderung im Schenkungssteuerrechts Schenkungssteuer auslösen. Auch wenn ein Ländererlass  vom 14.03.2012 die Problematik etwas entschärfe, sei höchste Vorsicht geboten.

Im letzten Workshop plädierte Rechtsanwalt Dr. Martin Sundermann, Osborne Clarke, München, bei klassischen Business Angel Beteiligungen dafür, statt der offenen die Rechtsform der stillen Beteiligungen zu wählen. Dies schütze u.a. vor Verwässerung, hindere bei entsprechender Gestaltung und Vertrauen  aber nicht, dass der Business Angel die notwendigen Informationen erhalte und sich mit seinem Know-how einbringen könne. Die Diskussion zeigte, dass dieser Weg durchaus interessant ist, allerdings erhoben sich Zweifel, ob nicht Folgeinvestoren dadurch eher abgeschreckt würden. Immerhin scheint mit dem Vorschlag ein Stein ins Wasser geworfen zu sein, der Kreise ziehen könnte.

Wegen der überaus positiven Resonanz und der von Jahr zu Jahr steigenden Teilnehmerzahl wird BAND das BANDexpertforum auch in 2013 durchführen. Die Veranstaltungspartnerschaft ist noch offen und kann noch vergeben werden.