14. Januar 2016

Hoher Anteil von Poolings bei Business Angels Beteiligungen


Wegen der Frage, ob und inwieweit Poolings von Business Angels Beteiligungen, sei es in Form einer GbR oder einer GmbH, Erlaubnispflichten nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) unterliegen, ist BAND seit einiger Zeit mit der BAFin in Gespräch.

Eine derartige Erlaubnispflicht würde Gemeinschaftsinvestments von mehreren Angels faktisch unmöglich machen. Einerseits wären Organisationsaufwand und Kosten im Verhältnis zu den eigentlich vom KAGB erfassten Anlagen viel zu hoch und für die Investoren nicht vertretbar, zum anderen würde wegen des bei Beteiligungsentscheidungen häufigen Zeitdrucks das Warten auf eine Erlaubnis oft viel zu lange dauern.

In den USA, in Frankreich, meist auch in Großbritannien sind Poolingstrukturen der Regelfall von Business Angels Beteiligungen. Zahlen über die Situation in Deutschland lagen bisher nicht vor.

Das ZEW Mannheim hat nun eine Sonderauswertung aus dem Gründungspanel des ZEW durchgeführt, die zeigt, dass bei mehr als 30% der jungen Unternehmen der Gründungsjahrgänge 2009-2012 im Hightech-Sektor, die eine Business Angel Finanzierung erhalten haben, mehr als ein Business Angel beteiligt waren oder sind. Im Nicht-Hightech-Sektor sind es 20%.

In seinem 2014 veröffentlichten Projektbericht „Finanzierung von jungen Unternehmen in Deutschland durch Privatinvestoren“, von Jürgen Egeln und Sandra Gottschalk, der sich auf die gleichen Gründungskohorten 2009 -2012 bezieht, zählt das ZEW 26.420 Gründungsunternehmen, die ein aktuelle Finanzierung durch sog. Privatinvestoren haben sowie 18.020 Gründungsunternehmen, die durch „echte“ Business Angels (Kapital + Know-how) finanziert wurden. Von den letzteren waren 1.900 Hightech Unternehmen. Somit wären allein 570 der Hightech-Unternehmen von mehreren Investoren finanziert worden und 3.224 im Nicht-Hightech-Bereich. Hinzu kommen noch die Fälle der sog. Privatinvestoren. Auch wenn sich aus den Daten nicht erkennen lässt, ob es sich um mehrere Investoren handelt, die unabhängig voneinander Beteiligungen eingegangen sind, oder um Gemeinschaftsinvestitionen, kann nach den Erfahrungen von BAND doch die Aussage getroffen werden, dass es sich meistens um letztere handeln dürfte. Es finden also auch in Deutschland gemeinschaftliche Investments von Business Angels in einer sehr relevanten Zahl statt.

Quelle: http://www.zew.de/de/publikationen/7417

Nähere Informationen: Sandra Gottschalk gottschalk@zew.de

Foto: © .shock – fotolia.de