04. März 2016

BANDmitglied Companisto führt Crowd-Voting ein


Die Berliner Crowdinvesting-Plattform Companisto führt als erster Anbieter ein „Sicherheitsnetz“ für Crowdinvestoren im Bereich Wagniskapital und Startup-Investments ein: Künftig werden nach Abschluss des Crowdinvestings zunächst 2/3 der Investmentbeträge an die Startups ausgezahlt. Sechs Monaten später entscheiden die Investoren dann mittels einer Abstimmung („Crowd-Voting“), ob sie auch das letzte Drittel ihres Investments an das Start-up auszahlen oder diesen Betrag zurückerhalten möchten.

 Investments in Startups und in der Frühphase noch vor einem möglichen Börsengang zeichnen sich durch die Chance auf sehr hohe Renditen aus. Zugleich verkörpern sie auch das Risiko, dass die Unternehmen nicht die erhoffte erfolgreiche Entwicklung nehmen. Mit dem neu eingeführten Crowd-Voting wird auf Companisto nun ein Sicherheitsnetz etabliert und das Risiko für Investoren deutlich reduziert. Die Renditechancen bleiben dabei bestehen. Mit dem Crowd-Voting können Investoren auf Companisto ab jetzt überprüfen, ob die bisherige Unternehmensentwicklung ihren ursprünglichen Erwartungen entspricht und die Höhe ihrer Investition auch nachträglich noch auf die aktuelle Entwicklung anpassen.

Teil der Investitionssumme liegt zunächst auf Treuhand-Konto

Bei künftigen Finanzierungsrunden werden die Rechte der Schwarminvestoren um den neuen Abstimmungsmechanismus „Crowd-Voting“ erweitert. Dies funktioniert wie folgt: Nach dem Abschluss einer erfolgreichen Schwarmfinanzierung werden dem Startup bzw. Wachstumsunternehmen 2/3 der Investmentsumme direkt überwiesen. Die verbleibenden 1/3 werden auf einem insolvenzsicheren Treuhandkonto hinterlegt. Ob die Investoren das letzte Drittel auszahlen möchten, entscheiden sie in einer späteren Abstimmung im Investorenkreis.

Investoren entscheiden auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen des Startups

Das Crowd-Voting findet im geschlossenen Investoren-Bereich auf www.companisto.com planmäßig sechs Monate nach Abschluss der Finanzierungsrunde statt. Stimmen die Investoren mit einfacher Mehrheit, gewichtet nach Investmentanteilen, dem Antrag zu, findet die Auszahlung des letzten Drittels sofort statt. Sollten sich die Investoren gegen die Auszahlung des letzten Drittels entscheiden, wird jedem Investor ein Drittel des von ihm investierten Betrags kostenfrei zurück überwiesen.

Startups können zusätzliche Finanzierungsrunden durchführen

Das Crowd-Voting erweitert aber auch die Möglichkeiten der Startups: Sie können nicht nur anfragen, die Abstimmung früher stattfinden zu lassen, sondern auch zusätzliche Finanzierungsrunden für Anschlussfinanzierungen durch die eigene Crowd durchführen lassen. Dazu ist notwendig, im geschlossenen Investorenbereich eine Abstimmung durchzuführen.

Mehr Informationen: www.companisto.com