29. März 2016

Neuer Weg des Co-Ventures mit Angels: Der NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft


BAND: NRW.SeedCap könnte Vorbild für andere sein

Mit dem NRW.SeedCap DW stößt die NRW.BANK eine deutschland- und europaweit neue Tür des Co-Ventures mit Business Angels auf. Das Besondere ist, dass die NRW.BANK den mitinvestierenden Angel mit der Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte betraut, mit Ausnahme von Entscheidungen zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals und zur Standortverlagerung. Der Angel verpflichtet sich im Gegenzug, die NRW.BANK im halbjährigen Rhythmus durch einen kurzen Report über die Entwicklung des Beteiligungsunternehmens zu informieren. Damit bewegt sich das neue Instrument zwischen bisherigen öffentlichen Co-Venture Instrumenten. Während der (nun auslaufende) ERP StartFonds die Gesellschafterrechte voll wahrnimmt, stattet der European Angels Fonds den Angel mit einer „Carte Blanche“ aus und stellt ihm für einen längeren Investitionszeitraum bis zu einer Maximalsumme Investitionsmittel zur Verfügung, wobei er zuvor den Angel einer intensiven Due Diligence unterzieht.

Der NRW.SeedCap DW verlangt hingegen als formale Voraussetzung vom Angel nur, dass er als Lead-Investor beim ERP-StartFonds der KfW tätig ist oder gewesen ist oder bei Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) oder direkt bei der NRW.BANK als Business Angel registriert ist.

Weitere Voraussetzungen des NRW.SeedCap DW sind:

  • Beteiligungsunternehmen: KMU in der Gründungsphase (max. 18 Monate)
  • Branchenbezug: Digitale Wirtschaft (Entwicklung digitaler Infrastruktur, Software und Medien sowie Geschäftsmodelle, die nur durch den Einsatz digitaler Technologien ermöglicht werden bzw. wo diese zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beitragen)
  • Sitz oder maßgebliche Niederlassung/wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens und der Investitionsort müssen in NRW liegen
  • Drittelbeteiligung Gründer/Angel/NRW Bank zu mindestens je 15.000 und maximal 25.000 €
  • Finanzierungsbedarf über 75.000 € muss von Gründern bzw. Angel getragen werden
  • Beteiligung in Form von Eigenkapital, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder Wandeldarlehen
  • Beteiligung der NRW.BANK zu gleichen Bedingungen wie die des Business Angels
  • Separater Vertrag, in dem die NRW.BANK den Business Angel mit der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten betraut.

In welchem Ausmaß die NRW Co-Investment-Möglichkeit angenommen werden wird, muss nach Auffassung von BAND die Zukunft zeigen. Wegen der Begrenzung auf digitale Start-ups, des Zeitraums seit der Gründung auf 18 Monate und der relativ niedrigen Investitionssumme ist auch die Zahl der möglichen Beteiligungen wahrscheinlich nicht allzu hoch. Dennoch könnte das neue Instrument Vorbildwirkung für andere Länder haben.

Entgegen der ersten Ankündigung des NRW.SeedCap durch NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin in dem Strategiepapier „Digitale Wirtschaft NRW“ vom 19.06.2015 ist es nicht mehr möglich, sich als Angel durch die Mitgliedschaft in einem NRW Business Angels Netzwerk, das seinerseits Mitglied bei BAND ist, für das Co-Investment zu qualifizieren.

 

Mehr Informationen zum Programm gibt es direkt bei der NRW.BANK:

https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWSeedCap-Digitale-Wirtschaft/15802/nrwbankproduktdetail.html