03. Mai 2017

INVEST – Zuschuss jetzt in voller Höhe steuerfrei


Der Bundestag hat am 27.04.2017 die Steuerbefreiung des INVEST Zuschusses an die neugefassten INVEST Richtlinien angepasst. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte darin zum Anfang des Jahres 2017 den INVEST Zuschuss massiv ausgebaut, u. a. durch die Verdoppelung des Erwerbszuschusses auf bis zu 100.000 € und den neu eingeführten Exitzuschuss für natürliche Personen als Investoren von 25 % auf die Veräußerungserlöse von Investitionen, für die der Erwerbszuschuss gewährt wurde.

Nun hat der Bundestag, wie vom Bundwirtschaftsministerium angekündigt, hinsichtlich der Steuerbefreiung nachgezogen. Entsprechend der früheren INVEST Richtlinien begrenzte § 3 Nr. 71 EStG bisher die Steuerfreiheit des Zuschusses auf 50.000 €, alles darüber hätte nach bisher geltendem Recht versteuert werden müssen. Zusätzlich sah das Gesetz bislang vor, dass der Erwerbszuschuss insgesamt nur für solche Beteiligungs-GmbHs steuerfrei war, bei denen alle Gesellschafter das 18. Lebensjahr vollendet haben. Durch die Neuregelung werden nun alle Erwerbszuschüsse in voller Höhe steuerfrei gestellt.

Die wesentliche Neuerung des § 3 Nr. 71 EStG (Bundestags-Drucksache 18/12128) für en Erwerbzuschuss lautet:

Steuerfrei [ist]:

71.

der aus einer öffentlichen Kasse gezahlte Zuschuss

a)    für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dass

[…]

cc) der Zuschussempfänger das 18. Lebensjahr vollendet hat oder eine GmbH oder Unternehmergesellschaft ist, bei der mindestens ein Gesellschafter das 18. Lebensjahr vollendet hat […]

Auch der Exitzuschuss, der als Ausgleich für Steuern auf Veräußerungserlöse gedacht ist, wurde in § 3 Nr. 71 Buchst. b berücksichtigt: Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Exitzuschusses wiederholt die Vorschrift fast wortgleich die Voraussetzungen der INVEST Richtlinien für den Exitzuschuss.

Die Neuregelung ist erstmals für das Steuerjahr 2017 anzuwenden, so dass alle INVEST Zuschüsse ab 01.01.2017 davon profitieren. Der Beschluss des Bundestages bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die aber mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die erweiterte Steuerbefreiung für den INVEST Zuschuss war kurzfristig vom Finanzausschuss des Bundestages am 26.04.2017 in ein größeres Gesetzesvorhaben, das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ eingefügt worden. Damit ist nun noch vor der Bundestagwahl Klarheit geschaffen worden.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie hier: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 26.4.2017, Bundestags-Drucksache 18/12128

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812128.pdf