13. November 2017

Keine Entwarnung bei Steuern auf Wandeldarlehen


Am 26.07.2017 hatte BAND berichtet, dass es in der bayerischen Finanzverwaltung Pläne gebe, in der Wandlung eines Wandeldarlehens einen steuerbaren Vorgang zu sehen. (BrANDneues 2/2017, https://www.business-angels.de/wandeldarlehen-droht-der-steuertod/).

BAND hatte in zwei inhaltlich gleichlautenden Schreiben an die bayerischen Minister Markus Söder und Ilse Aigner darauf hingewiesen, dass dies das Aus für die Start-up Finanzierungsform Wandeldarlehen bedeuten dürfte. Wegen ihrer Vorteile für Start-ups und Business Angels wird diese Finanzierungsart immer beliebter. Seit 1.1.2017 sind Wandeldarlehen auch im Rahmen von INVEST zuschussfähig und stellen bereits einen nennenswerten Anteil der INVEST-Anträge.

Leider waren die damaligen Befürchtungen von BAND nicht unbegründet. Mit Datum vom 06.11.2017 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen jetzt wie folgt reagiert:

„Sehr geehrte Frau Dr. Ute Günther,

sehr geehrter Herr Dr. Roland Kirchhof,

zu Ihrem Schreiben vom 25.07.2017 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Frage, ob die Wandlung eines Wandeldarlehens (bzw. einer Wandelschuldverschreibung) aus ertragsteuerlicher Sicht einen tauschähnlichen Vorgang darstellt und damit zu einer Gewinn- oder Verlustrealisierung führen kann, ist von allgemeiner Bedeutung und nicht nur auf Start-ups beschränkt. Gleichwohl ist aus Ihrem Schreiben deutlich geworden, dass Wandeldarlehen zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument von Start-ups geworden sind. Da es zu der steuerlichen Frage unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, bedarf es für die Finanzverwaltung einer bundeseinheitlichen Klärung. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Gremien der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Thematik erörtern. Ein entsprechendes Erörterungsverfahren ist bereits eingeleitet. Über das Ergebnis der Erörterung werden Sie selbstverständlich informiert.“

Daraus ist zu schließen, dass die bayerische Finanzverwaltung, wie bereits befürchtet, von der bisherigen steuerlichen Bewertung der Wandeldarlehen abweichen will und nun auf eine bundeseinheitliche Akzeptanz dieser Linie hinarbeitet. Dass sich dies erheblich negativ auf die Finanzierung von Start-ups durch Business Angels auswirkt, scheint wieder einmal als Kollateralschaden hingenommen zu werden.

BAND wird sich bei der künftigen Bundesregierung und den Landesregierungen entschieden dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für den Start-up Standort Deutschland nicht verschlechtert werden.