23. Januar 2018

Europäische Crowdfunding-Regulierung könnte Realität werden


Ist demnächst mit einer einheitlichen europäischen Crowdfunding-Regulierung zu rechnen? Darüber informieren in einem kürzlich veröffentlichten Artikel Tanja Aschenbeck-Florange und Thorge Drefke von der Anwaltsfirma Osborne Clarke.

Danach gibt es zurzeit vier Handlungsoptionen der EU-Kommission:

Option 1 – Baseline Szenario

Die EU-Kommission solle nach dem Baseline Szenario nach wie vor von einer einheitlichen europäischen Regulierung absehen und wie bisher zwei Mal jährlich Dialoge zwischen den europäischen Aufsichtsbehörden, den Mitgliedstaaten und dem Crowdfunding-Sektor durchführen.

Option 2 – Festlegung von Mindeststandards durch die EU

Ein weiterer Vorschlag sei, dass die Kommission, unter Berücksichtigung bereits bestehender nationaler Regulierungen, unverbindliche Empfehlungen für die Ausgestaltung nationaler Crowdfunding-Regelungen herausgeben wird, die gewisse Mindeststandards beinhalten sollen.

Option 3 – einheitliche EU-Regulierung

Die dritte Option sieht eine vollständige europäische Regulierung vor. Sämtliche Crowdfunding-Plattformen müssten demnach vor Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Erlaubnis nach europäischen Anforderungen beantragen. Diese Erlaubnis würde dann über einen „Passport“ auch das grenzüberschreitende Tätigwerden in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen. Transparenz und weitere Anforderungen an die Crowdfunding-Plattformen sollen einen ausreichenden Schutz der Investoren und die Integrität des Crowdfunding Sektors sicherstellen.

Option 4 – Opt-in Lösung

Nach der vierten Option solle, in Ergänzung zu den bereits bestehenden nationalen Regelungen, ein eigenständiges europäisches Regime geschaffen werden. Diesem sollen sich dann Crowdfunding-Plattformen freiwillig unterwerfen können, wenn sie grenzüberschreitend im europäischen Markt tätig werden wollen. Einheitliche Erlaubnisanforderungen sollen den Plattformen die Möglichkeit bieten, über einen „Passport“ unmittelbar in anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden, ohne sich jeweils an die nationalen Anforderungen anpassen zu müssen.

Die Autoren des Artikels glauben, dass die letzten beiden Optionen innerhalb der EU-Kommission favorisiert werden.

Aufgrund aktueller Entwicklung nationaler Crowdfunding-Regulierungen befürchten sie allerdings, dass Option 3 zu einer erheblichen Einschränkung des Marktgeschehens führen würde, wenn Geschäftsmodelle im Zweifel aufgrund neuer europäischer Regelungen vollständig umstrukturiert werden müssten. Sie empfehlen daher mit Option 4 eine praktikable und umsetzbare Lösung zu finden, bei dem die Mitgliedstaaten um eine freiwillige europäische Option erweitert werden. Die Einführung eines einheitlichen europäischen Erlaubnisverfahrens und einheitlicher Transparenzanforderungen würden zu einer erheblichen Kosten- und Aufwandsreduzierung für sämtliche Marktteilnehmer führen und Crowdfunding-Plattformen wären zukünftig nicht mehr gezwungen ihre Geschäftsmodelle den zusätzlichen Anforderungen eines anderen Mitgliedstaates anzupassen, wenn sie beabsichtigen, grenzüberschreitende Investitionen anzubieten.

Den ganzen Artikel finden Sie hier.

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