12. März 2018

Gewinnbesteuerung bei Wandeldarlehen zum Zeitpunkt der Wandlung vom Tisch


Die große Sorge, dass Wandeldarlehen als wichtiges Finanzierungsinstrument von Start-ups den „Steuertod sterben“ könnten (BANDnews vom 26.07.2017), dürfte vom Tisch sein. Wie der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers auf eine Anfrage von BAND am 05.03.2018 mitteilt, haben sich die Einkommensteuer-Referatsleiter der Bundes- und Landesfinanzministerien mit der Frage abschließend befasst. In dem Schreiben von Reinhold Hilbers heißt es wörtlich:

“[V]ielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Besteuerung von Wandeldarlehen im Rahmen der Start-up Finanzierung. Zu Ihren Anmerkungen kann ich Ihnen im Folgenden einen aktuellen Sachstand mitteilen.

Die ESt.-Referatsleiter haben in Ihrer Sitzung vom 27.2.2018 bis 01.03.2018 folgenden Beschluss gefasst:

‘Der Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft auf Grund der in den Anleihebedingungen gewährten Befugnis, führt nicht zu einer Gewinnverwirklichung. [Hervorhebung im Original]’

Wandelanleihen sind besonders für Start-ups ein wichtiges und schnell realisierbares Finanzierungsinstrument, aus diesem Grund kann ich Ihre Anmerkungen bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung nachvollziehen. Mit dem o.g. Beschluss wird die steuerliche Behandlung der Gewinnverwirklichung beim Umtausch von Wandelschuldverschreibungen klar definiert. Ich hoffe, dass sich damit Ihre Befürchtungen in dieser Angelegenheit zerschlagen haben und diese Finanzierungsmöglichkeit auch weiterhin für Start-ups interessant und realisierbar bleibt.”

Im Falle der Besteuerung von Wandeldarlehen zum Zeitpunkt der Wandlung wären reine Buchgewinne z.B. aufgrund vereinbarter Discounts der Steuer unterworfen worden, obwohl in vielen Fällen der Investor sich letztlich mit Verlusten abfinden muss. BAND hatte sich daher an die Wirtschafts- und Finanzminister von Bund und Ländern gewandt und auf die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die Start-up-Finanzierung hingewiesen.

Durch Wandeldarlehen sollen nach seriösen Schätzungen, z.B. in Berlin, inzwischen bis zu 50% der Seedfinanzierungen abgewickelt werden. Grund ist, dass die Finanzierung insbesondere bei einer größeren Anzahl von Investoren schnell und unkompliziert gestaltet werden kann und die schwierige und oft strittige Frage der Bewertung des Unternehmens erst bei der nächsten Runde relevant wird, wenn schon exaktere Unternehmensdaten vorliegen. Deswegen hat das Bundeswirtschaftsministerium beim Relaunch des INVEST Zuschusses 2017 Wandeldarlehen ab Wandlung auch zuschussfähig gestellt.

BAND hat gemeinsam mit dem Bundesverband Deutsche Startups in einer Arbeitsgruppe unter juristischer Federführung von Osborne Clarke einen Standardvertrag entwickelt, der durch das gemeinsame German Standards Setting Institute in Kürze veröffentlicht werden wird.Als Mitglied der Arbeitsgruppe hat Cooperativa Venture Services dazu ein Excelberechnungsmodell beigesteuert, das den praktischen Umgang mit Wandeldarlehen stark erleichtert.

Anm.: In einer früheren Version des Artikels war das Zitat des Ministerbriefes nur teilweise wiedergegeben.