Dass sich das Internet nicht im rechtsfreien Raum abspielt, dürfte für das deutsche Recht spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erbrecht im Hinblick auf ein Facebook Konto klar sein. Dies gilt letztlich auch für die verschiedenen Anwendungen der Blockchain-Technologie.
Speziell mit der rechtlichen Qualifizierung von mittels ICO von Unternehmen herausgegebenen Tokens befasst sich ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer in der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR).
Für Business Angels interessant sind insbesondere Equity Tokens (Security Tokens), weil diese anders als Utility Tokens einen zukünftigen Kapitalfluss bzw. eine Beteiligung am Unternehmen versprechen. Weitnauer kommt zu dem Ergebnis, dass diese Form der Tokens rechtlich als Wertpapiere anzusehen sei mit der Folge einer Prospektpflicht, einer Erlaubnispflicht als Handelsplattform und erheblichen strafrechtlichen Sanktionen für den Herausgeber der Tokens, wenn er diese Pflichten nicht beachtet. Darüber hinaus komme u.a. auch eine Erlaubnispflicht nach § 20 KAGB in Betracht. Letztlich sei der Aufwand, würden alle gesetzlichen Vorschriften beachtet, beim ICO von Equity Tokens nicht geringer als bei einem IPO.
Für Investoren haben diese rechtlichen Vorgaben insofern große Bedeutung als, abgesehen von den allgemeinen Risiken, die man mit dem Erwerb von Tokens eingeht, Tokens eines Unternehmens, das die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet hat, im Falle des behördlichen Eingreifens erheblich an Wert verlieren dürften.
ICO wird auch das Thema des diesjährigen BANDexpertforums am 06.11.2018 in Frankfurt sein, wozu BAND bereits einen „Call for Papers“ an potentielle Referenten gestartet hat. Teilnehmer sind u.a. Rechtanwälte, Steuerberater, erfahrene Investoren und Multiplikatoren.
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages und des Autors kann der vollständige Artikel von Weitnauer im BAND Best Practice Koffer nachgelesen werden.
Quelle: Dr. Wolfgang Weitnauer, Initial Coin Offerings (ICOs): Rechtliche Rahmenbedingungen und regulatorische Grenzen, Zeitschrift für Bank- und Kapitalrecht (BKR) 2018, S. 231-236