24. August 2018

Änderung des Beihilferechts bei INVEST geförderten Co-Finanzierungen mit öffentlichen Fonds?


Bei einer Finanzierung, die ein öffentlicher Fonds pari-passu mit einem Business Angel vornimmt, war es bisher möglich, öffentliche Fonds und INVEST geförderte private Investitionen miteinander zu kombinieren.

Die EU Kommission hat nun gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium signalisiert, dass sie ihre diesbezügliche beihilferechtliche Auffassung überprüft und Co-Finanzierungen öffentlicher Fonds mit INVEST geförderten Finanzierungen als beihilferechtlich unzulässig angesehen werden könnten. Beide Seiten sind dazu im Dialog, wobei das Bundeswirtschaftsministerium sich dafür einsetzt, dass die bisherige Linie beibehalten wird. Die endgültige Entscheidung über die beihilferechtliche Bewertung dieses Themas ist daher noch nicht getroffen.

Die Fonds des Bundes wurden vom Bundeswirtschaftsministerium über den Vorgang informiert. BAND liegen erste Berichte vor, dass öffentliche Fonds eine geplante Co-Finanzierung mit INVEST geförderten Finanzierungen abgelehnt haben und voraussichtlich auch weiterhin bis zur Klärung dieser Frage ablehnen werden. Business Angels, die ein Co-Investment mit einem öffentlichen Fonds planen und gleichzeitig den INVEST Zuschuss anstreben, sollten sich bei dem Fonds daher rechtzeitig über den Sachstand informieren.