25. Oktober 2019

Drittes Gesetz zur Bürokratieentlastung im Bundestag verabschiedet


Das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) wurde am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses wurde die Bedeutung von Bürokratieentlastung für die Wirtschaft betont.

Nach Worten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wird die Wirtschaft durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz um mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Für Gründerinnen und Gründer wirkt sich das neue Gesetz dadurch aus, dass sie künftig nur noch viermal statt wie bisher zwölfmal pro Jahr ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen.

Weitere zentrale Bestandteile des BEG III sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den papierhaften Meldescheinen im Hotelgewerbe.

Ergänzend zum BEG III wird das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer voranbringen und damit einen wesentlichen Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens legen. Wenn das Basisregister vollständig mit anderen Registern vernetzt ist, seien hierdurch weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)