Mit einem eigenen Entwurf für ein VC Gesetz hat der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) die Bundesregierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag 2013 erinnert, in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für Venture Capital zu verbessern. Bereits im Sommer 2014 hatten sich 16 namhafte Verbände (darunter BAND) auf Initiative des BVK in der „Allianz für Venture Capital“ zusammengeschlossen und u.a. ein Maßnahmenpaket zur Etablierung eines Venture-Capital-Gesetzes gefordert.
Inhaltlich schlägt der BVK Verbesserungen für alle wichtigen Akteure im Markt vor: für junge, innovative Unternehmen, für Venture Capital-Fonds und für Business Angels. Start-ups könnten von einer Forschungsprämie profitieren und die sogenannte Patentbox (steuerliche Vorteile bei Erlösen aus der Verwertung von Intellectual Property) soll Deutschland bei der Standortwahl von innovativen Start-ups einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen.
Die VC-Branche soll nach dem Entwurf von einer gesetzlichen Steuertransparenz, Umsatzsteuerbefreiung für das Management der Fonds und einem praxistauglichen Aufsichtsrecht profitieren; allesamt Maßnahmen, die in anderen Ländern bereits erprobt sind.
Für Business Angels besonders interessant sind zwei Maßnahmen, die Steueranreize bei der Investition in innovative Unternehmen setzen. Das Roll-over soll es Investoren erlauben, ihre Veräußerungsgewinne im Falle einer Reinvestition in kleine und mittlere Gesellschaften zu übertragen. Diese Forderung, die keine Reduzierung, sondern nur eine Verschiebung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zur Folge hätte, wird von BAND schon seit Jahren erhoben. Eine komplette Neuerung im Einkommensteuerrecht wäre die erstmalige Einführung von Sonderabschreibungen. Business Angels wäre es demnach erlaubt, ihre Anschaffungskosten von Beteiligungen bis zu einem Betrag von 1 Million € linear auf fünf Jahre abzuschreiben.
BAND Vorstand Roland Kirchhof begrüßt die Initiative des BVK: „BAND und BVK haben bereits in einem ‚Schulterschlusspapier‘ vom Mai 2013 klar ausgesagt, dass Business Angels und Venture Capital Gesellschaften gemeinsame Partner in der Finanzierung von Start-ups sind. Der nun vorgestellte Gesetzesvorschlag würde Verbesserungen in der gesamten Finanzierungskette bringen und gerade deswegen viel bewirken.“
Für BAND hat sich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Rolf Leuner von Rödl & Partner den Entwurf des BVK genauer angesehen und kommt zu folgender Bewertung. „Sehr positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass der Entwurf wichtige Stellschrauben im Bereich des Wagniskapitalmarktes in Angriff nimmt und diese für innovative Unternehmen, VC-Fonds und Business Angels gleichermaßen betätigt. Die Umsetzung eines solchen Venture-Capital-Gesetzes dürfte für Deutschland eine wahre Explosion an Firmengründungen nach sich ziehen.“
Den Entwurf des BVK finden Sie hier: http://www.bvkap.de/privateequity.php/cat/144/aid/932/title/BVK_stellt_Gesetzentwurf_fuer_Venture_Capital-Gesetz_vor:_%E2%80%9EDie_Politik_muss_ihren_Worten_Taten_folgen_lassen%E2%80%9C