29. März 2016

BAND: Der NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft bringt Schubkraft für Angel Co-Investments

Digitale Start-ups profitieren von in Deutschland einmaligem NRW-Finanzierungsinstrument

NRW-Initiative Vorbild für andere Länder

„Mit dem ‚NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft‘ stößt Nordrhein-Westfalen eine deutschland- und europaweit neue Tür des Co-Ventures mit Business Angels auf. Deswegen begrüßen wir den durchaus mutigen Schritt, den der NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin und die NRW.BANK gehen“ kommentiert Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) das neue Co-Finanzierungsinstrument, das NRW jetzt gestartet hat. Profitieren werden digitale Start-ups aus NRW, denen die NRW.BANK immer ein Drittel der Finanzierung bis zu 25.000 € zuschießt, wenn ein Business Angel mitfinanziert.

Das Besondere ist, dass die NRW.BANK den mitinvestierenden Angel mit der Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte betraut, mit Ausnahme von Entscheidungen zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals und zur Standortverlagerung. Die NRW.BANK überlässt also dem Angel die meisten Gesellschafterentscheidungen. Der Angel verpflichtet sich im Gegenzug, die NRW.BANK im halbjährigen Rhythmus durch einen kurzen Report über die Entwicklung des Beteiligungsunternehmens zu informieren. Damit bewegt sich das neue Instrument zwischen den bisherigen öffentlichen Co-Venture Instrumenten. Während der (nun auslaufende) ERP StartFonds die Gesellschafterrechte neben dem Co-Investor voll wahrnimmt, stattet der European Angels Fonds den Angel mit einer „Carte Blanche“ aus und stellt ihm für einen längeren Investitionszeitraum bis zu einer Maximalsumme Investitionsmittel zur Verfügung, wobei er zuvor allerdings den Angel einer intensiven Due Diligence unterzieht.

Der NRW.SeedCap DW verlangt hingegen als formale Voraussetzung von dem Angel nur, dass er als Lead-Investor beim ERP-StartFonds der KfW tätig ist oder gewesen ist oder bei Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) oder direkt bei der NRW.BANK als Business Angels registriert ist.

Weitere Voraussetzungen des NRW.SeedCap DW sind:

  • Beteiligungsunternehmen: KMU in der Gründungsphase (max. 18 Monate)
  • Branchenbezug: Digitale Wirtschaft (Entwicklung digitaler Infrastruktur, Software und Medie, sowie Geschäftsmodelle, die nur durch den Einsatz digitaler Technologien ermöglicht werden bzw. wo diese zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beitragen)
  • Sitz oder maßgebliche Niederlassung/wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens und der Investitionsort müssen in NRW liegen
  • Drittelbeteiligung Gründer/Angel/NRW Bank zu mindestens je 15.000 und maximal 25.000 €
  • Finanzierungsbedarf über 75.000 € muss von Gründern bzw. Angel getragen werden
  • Beteiligung in Form von Eigenkapital, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder Wandeldarlehen
  • Beteiligung der NRW.BANK zu gleichen Bedingungen wie die des Business Angels
  • Separater Vertrag, im dem die NRW.BANK den Business Angel mit der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten betraut.

In welchem Ausmaß die NRW Co-Investment-Möglichkeit angenommen werden wird, müsse man abwarten und vielleicht gegebenenfalls nachlegen, meint Kirchhof. Wegen der Begrenzung auf digitale Start-ups, des Zeitraums seit der Gründung auf 18 Monate und der relativ niedrigen Investitionssumme sei auch die Zahl der möglichen Beteiligungen wahrscheinlich nicht allzu hoch. Dennoch erwarte und hoffe er, dass das Instrument Vorbildwirkung für andere Länder haben werde.

Einen Punkt allerdings bedauert der BAND-Sprecher: Entgegen der ersten Ankündigung des NRW.SeedCap durch NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin in dem Strategiepapier „Digitale Wirtschaft NRW“ vom 19.06.2015 ist es nicht möglich, sich als Angel durch die Mitgliedschaft in einem NRW Business Angels Netzwerk, das seinerseits Mitglied bei BAND ist, für das Co-Investment zu qualifizieren. Das sei schade und nicht recht nachzuvollziehen, zumal BAND von seinen Mitgliedsnetzwerken verlange, dass sie Bonität und Seriosität ihrer Angels prüfen.