Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten wird das Kleinanlegerschutzgesetz auf Beschluss des Bundestags evaluiert. BAND hat dazu eine Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium abgegeben, die insbesondere das Zusammenspiel von Crowdinvesting mit Business Angels und anderen Investoren akzentuiert. Dabei hat BAND insbesondere folgende Aspekte hervorgehoben:
Die Maßgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes sind im europäischen Vergleich zu eng und vorsichtig gesteckt. Dies könnte die Entwicklung des Crowdinvestings und das bedeutsame Zusammenwirken mit anderen Investoren beeinträchtigen und führt dazu, dass der deutsche Markt in internationalen Vergleich benachteiligt ist. In der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen ist darauf zu achten, dass der europarechtliche Rahmen ausgenutzt wird, damit deutsche Schwarmfinanzierungsplattformen eine Chance haben im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Die Ausnahme der Schwarmfinanzierung gilt gem. § 2a VermAnlG lediglich für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Vermögensanlagen. Würde die Schwarmfinanzierungsausnahme auf weitere Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAngG, besonders Treuhandvermögen, Genussrechte und darüber hinaus auf stille Beteiligungen erweitert werden, könnte das Entwicklungspotenzial der Crowdinvesting Plattformen besser ausgeschöpft werden und die Zusammenarbeit mit anderen Investoren je nach Fallgestaltung erleichtert werden.
Die Prospektpflichtgrenze liegt in Deutschland mit 2,5 Mio. Euro weit unter der Schwelle, die das europäische Recht mit 5 Mio. Euro vorsieht. Die niedrige Grenze führt dazu, dass High-Tech Branchen wie Med-Tech, Green-Tech oder IoT oft nicht über Crowdinvesting erstfinanziert werden können.
Für Einzelinvestitionen durch „vermögende“ Investoren bietet sich eine dynamische Obergrenze an, die bei zwei Monatsgehältern bzw. einem Zehntel des freien Vermögens gemäß Selbstauskunft liegen sollte. Der bisherige Grenzwert von 10.000 €uro wird von diesen Investoren als zu eng empfunden.
Die gesamte Stellungnahme kann unter band @business-angels.de angefordert werden.