Der Bundesrat hat am Freitag in der der letzten Sitzung vor Jahresende der rückwirkenden Steuerfreiheit des INVEST-Zuschusses zugestimmt, nachdem der Bundestag dies in dritter Lesung bereits am 04.12. beschlossen hatte. Damit ist eine bislang schwebende Unsicherheit glücklich beseitigt, was der Nutzung von INVEST weiter Aufschwung verleihen dürfte.
Zwei bittere Tropfen allerdings enthält der den Angels kredenzte Weihnachtsglühwein der Politik. Zum einen ist die im sogenannten Zollkodexanpassungsgesetz enthaltene Steuerbefreiung genau an die heutigen Rahmenbedingungen des Zuschusses gekoppelt (Zuschuss von 20 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 50.000 Euro p.a., Haltefrist 3 Jahre). Im Falle notwendiger Änderungen der Zuschussrichtlinie müsste auch das Einkommensteuergesetz wieder angepasst werden oder ein Teil des Zuschusses wäre wieder steuerpflichtig. BAND hatte in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages eine dies berücksichtigende Änderung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen.
Zum anderen ist auch die Gefahr, dass Veräußerungsgewinne von Streubesitzanteilen durch Business Angel GmbHs künftig doch steuerpflichtig werden, wie vom Bundesrat bei den Beratungen zum Zollkodexanpassungsgesetz gefordert, keineswegs vom Tisch. Die Bundesregierung hat den Ländern zugesichert, im zweiten Quartal 2015 eine Initiative zur Regelung dieser Frage zu ergreifen (vgl. ausführlich zu allem BrANDneues 7/2014).