Aufatmen im deutschen Angels und Start-up Ökosystem: Ab sofort können wieder INVEST-Anträge beim BAFA gestellt werden. Die neue INVEST Richtlinie ist veröffentlicht und damit in Kraft, nachdem die EU-Kommission nun ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Die neue Richtlinie gilt vier Jahre.
Das sind die wesentlichen Inhalte:
- Der Erwerbszuschuss wird auf 25 % angehoben.
- Der Mindestinvestitionsbetrag bleibt bei 10.000 Euro.
- Pro Investor wird ein Gesamtzuschussbudget von 100.000 Euro eingeführt.
- Auch für Wandeldarlehen gilt ein Zuschusssatz von 25 %.
- Anschlussinvestitionen werden nicht bezuschusst.
- Der Exitzuschuss bleibt erhalten, wird aber auf 25 % der Investitionssumme begrenzt.
- Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Zu begrüßen ist, dass das INVEST Zuschussprogramm fortgeführt wird, die Hängepartie beendet ist, und – durchaus überraschend – der Zuschuss auf 25 % angehoben wird. Sehr positiv ist auch, dass Wandeldarlehen nach wie vor gefördert werden, die Absenkung des Fördersatzes für Wandeldarlehen auf 10 % wieder aufgehoben wurde und Wandeldarlehen jetzt ebenfalls mit 25 % bezuschusst werden.
Das neu eingeführte Gesamtzuschussbudget pro Angel von 100.000 Euro ermöglicht – bei dem neuen Fördersatz von 25 % – zuschussfähige Investitionen von insgesamt 400.000 Euro pro Angel, wobei bei der Begrenzung der Erwerbszuschüsse pro Person alle seit dem Jahr 2013 ausgezahlten oder bewilligten Erwerbszuschüsse angerechnet werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium begründet diesen Schritt damit, dass man vor allem Virgin Angels fördern wolle. Die in Vorbereitung der neuen Richtlinie erstellte „Ex-ante-Analyse“ habe ergeben, dass bei Virgin Angels und kleineren Investitionssummen höhere „Treatmenteffekte“ bestünden. BAND hatte in seiner Stellungnahme zu der „Ex-ante-Analyse“ dringend davor gewarnt, zukünftig nur noch Virgin Angels zu fördern. Start-ups brauchen die Expertise erfahrener Angels. Es kann nicht nur darum gehen, neue Angels in den Markt zu holen, sie müssen dort auch dauerhaft bleiben.
Dass die radikale Eingrenzung des INVEST Zuschusses auf eine alleinige Förderung von Virgin Angels nun vom Tisch ist, lässt aufatmen. Gleichwohl birgt das stattdessen eingeführte INVEST-Budget durchaus Marktrisiken, auch wenn bisher nur 5 % der bisher mit INVEST geförderten Angels eine Gesamtförderung von 100.000 Euro überschritten haben sollen.
Erfahrenen Angels, die besonders viele und qualitativ hochwertige Unterstützungsleistungen an die Start-ups erbringen können, werden nicht verstehen, warum sie nunmehr benachteiligt werden. Welche Reaktionen diese Angels zeigen, bleibt abzuwarten.
Auch der Wegfall der Förderung von Anschlussinvestitionen dürfte sich nachteilig auswirken. Angels setzen sie oft zur Brückenfinanzierung ein, wenn Finanzierungsrunden nicht schnell genug stattfinden. Der Wegfall der Förderung wird ihnen eine positive Entscheidung erschweren mit entsprechenden Folgen für das Start-up. Der Exitzuschuss für Angels, die als natürliche Personen investieren, kommt künftig durch die Begrenzung auf 25 % der Investition nur bei Erlösen mit geringer Rendite zum Tragen.
Man wird demnach die weitere Entwicklung des Marktes und die Auswirkungen der neuen Richtlinie auf das Investitionsverhalten der Angels sehr genau beobachten müssen, für den heutigen Tag aber vor allem in den Blick nehmen, dass durch die Verlängerung der Richtlinie die Chance besteht, in Deutschland weiterhin mehr privates Wagniskapital von Business Angels zu mobilisieren und damit Start-ups zur dringend benötigten Finanzierung zu verhelfen.