05. September 2012

Besteuerung von Business Angels GmbHs: BAND Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Zu dem Vorschlag des Bundesrats, Veräußerungsgewinne von Business Angels GmbHs künftig mit insgesamt ca. 30 % Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu belasten, hat BAND in einer Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Stellung genommen. Der Finanzausschuss wird sich in einer öffentlichen Anhörung am 26.09.2012 mit dem Jahressteuergesetz 2013 befassen.

 

Jahressteuergesetz 2013 Eingabe BAND

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