14. Mai 2020

BrANDneues 05/2020 – KfW Capital startet Corona Matching Fazilität


Mit dem heutigen Tag, 14.05.2020, startet KfW Capital das Antragsverfahren für die von der Bundesregierung beschlossene Corona Matching Fazilität (CMF). Es handelt sich dabei um die Säule 1 der Hilfen des Bundes für Start-ups und junge Wachstumsunternehmen. Ziel der CMF ist es, deutsche Start-ups möglichst schnell und effizient mit Liquidität zu versorgen, um deren Liquiditätsschwierigkeiten, die im Rahmen der Corona-Krise aufgetreten sind, zu überbrücken. Dabei werden Finanzierungsrunden von akkreditierten privaten VC-Fondsmanagern (GPs) durch öffentliche Gelder gematcht. GPs entscheiden sich für ein Matching von bestehenden Portfoliounternehmen oder von Portfoliounternehmen und Neuinvestments. Der akkreditierte GP ist Treuhänder der Bundesmittel im Rahmen einer Co-Investment- und Treuhandvereinbarung.  Antragsberechtigt sind entweder bestehende VC-Fonds oder neu geschaffene Zweckgesellschaften.

Folgende Kriterien muss ein VC-Fondsmanager erfüllen:

  • Europäischer VC-Fondsmanager
  • Unabhängiger VC-Fondsmanager (kein CVC)
  • Erfolgreiche Due Diligence durch KfW Capital / CMF Institution

Demnach dürften auch Family Offices und sehr vermögende Business Angels CMF nutzen können, wenn sie die Voraussetzungen für das Fondsmanagement erfüllen.

Voraussetzungen: Investing Schemes / Fonds

  • Erfolgreicher Check der KYC & Governance sowie marktübliche Terms
  • Fondswährung und –Laufzeit lt. Richtlinien KfW Capital / CMF-Institution
  • Beteiligung privater Investoren> 50% des Fondsvolumens und keine Mehrheitsbeteiligung
  • Neu geschaffene SPVs:  
     – Keine anderen GPs / VC-Fonds als Investoren
     – Beihilfe-Konformität

Voraussetzungen: Portfoliounternehmen

  • Portfoliounternehmen/Neuinvestments mit starkem Deutschlandbezug
  • Dokumentation der Finanzierungsrunde inkl. Gesellschafterbeschluss
  • Keine Mehrheitsbeteiligung einzelner Finanz- oder strategischer Investoren
  • Keine finanziellen Schwierigkeiten per 31.12.2019 (gemäß EU-Definition)
  • Andienungspflicht aller relevanter Unternehmen akkreditierter Investing Schemes (Neu- und Bestandsinvestments)

Weitere Details zur Antragsstellung der CMF finden Sie hier.

Insgesamt stehen für die Start-up-Hilfen der Bundesregierung 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Außer bei KfW Capital werden gegebenenfalls Beantragungen der Corona Matching Fazilität künftig beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) möglich sein. Neben der Säule 1, der Corona Matching Fazilität, umfasst Säule 2 der Bundesregierung Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler, die nicht VC-fondsfinanziert sind.

Quelle: KfW Capital