15. September 2012

Vorläufige Entwarnung bei Besteuerung der Angel GmbHs?

Koalitionsfraktionen scheinen Bundesratsinitiative abzulehnen

Inzwischen ist es erfreulicherweise ziemlich unsicher, ob die Bundesratsinitiative zum Jahressteuergesetz, wonach künftig u.a. Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften aus „Streubesitz” anderen Kapitalgesellschaften (Anteile unter 10 %) körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig pflichtig sein sollen, Erfolg haben wird. Davon betroffen wären Business Angels, die über eine GmbH investieren, mit der Folge, dass ihnen weniger Mittel für Investitionen in Start-ups zur Verfügung stehen.

Der Bundesfinanzminister hat zum Vorschlag des Bundesrats inzwischen wie folgt Stellung genommen:

“Der Vorschlag der Einführung einer Steuerpflicht für Streubesitzbeteiligungen ist, neben der Gewährung einer Steuerbefreiung für Dividenden auch für ausländische Gesellschafter inländi-scher Kapitalgesellschaften, eine Alternative zur Herstellung eines unionsrechtskonformen Zu-standes. Die Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen wäre zwar geeignet, künftige Steuer-ausfälle ab 2012 durch Erstattung von Kapitalertragssteuer zu vermeiden. Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen müssen aber sorgfältig geprüft und abgewogen werden.”

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird zum Jahressteuergesetz 2012 am 26.09.2012 eine öffentliche Anhörung durchführen. Offen ist demnach, ob der Vorschlag von der Mehrheit im Finanzausschuss weiterverfolgt wird und die Anhörung zu diesem Punkt des Jahressteuergesetzes überhaupt durchgeführt wird. Das wäre dann das vorläufige Aus bereits im Finanzausschuss.

Dennoch bleibt Wachsamkeit angeraten. Denn die Angelegenheit könnte später über den Vermitt-lungsausschuss wieder hoch gekocht werden.

Vgl. auch die BAND Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 05.09.2012, BrANDneues. 4/2012 http://www.business-angels.de/default.aspx/G/111327/L/1031/R/-1/T/111427/A/1/ID/134918, BrANDneues 3/2012 v. 10.08.2012 http://www.business-angels.de/DWD/_111327/upload/media_6815.pdf, BrANDneues 2/2012 vom 06.07.2012 (http://www.business-angels.de/default.aspx/G/111327/L/1031/R/-1/T/111427/A/1/ID/134891), BAND-quartal Nr. 3/2012 hatte als erstes die fatale Wirkung dieser vorgesehenen Gesetzesänderung auf Business Angels aufgedeckt (http://www.business-angels.de/DWD/_111327/upload/media_6812.pdf)