„Zweite Säule der Start-up-Hilfen der Bundesregierung steht“ lautete die Schlagzeile einer Presserklärung der KfW am 08.06.2020. Stimmt. Stimmt aber leider auch nicht. Seit diesem Zeitpunkt stehen den Landesförderbanken die Mittel der Säule II zur Verfügung. Das stimmt. Noch aber können keine Anträge gestellt werden. Warum, das erläutert der Bundesverband der Öffentlichen Banken (VÖB), der eine Koordinierungsfunktion übernommen hat, in einer Mail an BAND wie folgt:
„Die Aufgabe der Landesförderbanken ist es nun, auch die Gesamtfinanzierung sicherzustellen und entsprechende Verträge mit den Intermediären abzuschließen. Das werden in vielen Ländern die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften oder aber die eigenen Fondsgesellschaften sein.
Sie können sicherlich nachvollziehen, dass es aufgrund der dargestellten Prozesse noch etwas Zeit braucht, ehe weitergehende Informationen veröffentlicht werden können. Und vor diesem Hintergrund ist es zum jetzigen Zeitpunkt auch leider nicht möglich, dass die Landesförderbanken oder die Intermediäre konkrete Finanzierungsanfragen bearbeiten können. Es ist das Bestreben in allen Bundesländern, möglichst bald den Unternehmen auch konkrete Hilfsangebote im Rahmen des Start-up-Schutzschildes der Bundesregierung unterbreiten zu können. Sobald die Details dieser Angebote feststehen, werden diese natürlich veröffentlicht. Wir rechnen ab Ende Juni mit den ersten konkreten Angeboten.“
Damit ist klar: Es gibt keinen einheitlichen Startzeitpunkt und es heißt warten. Da viele Investoren zurzeit mit ihren Investments zurückhaltend sind, um nicht der Möglichkeit verlustig zu gehen, die Covid 19 Hilfen zu nutzen, kann das lange Warten für Start-ups fatale Folgen haben.
Immerhin, soviel konnten wir aus dem BMWi erfahren: Die Sorge, dass die Mittel bereits durch die Säule I aufgebraucht sind, bevor die Säule II überhaupt zum Tragen kommt, dürfte unbegründet sein.
BAND hat in Schreiben an das BMWi und die Landesförderbanken intensiv dafür geworben, entsprechend den sehr erfolgreichen Beispielen des European Angels Fonds (EAF) und des NRW.Seed.Cap bei den Hilfsprogrammen co-finanzierende Angels als Treuhänder der öffentlichen Mittel zu nutzen. In einigen Ländern sieht es so aus, als sei dies auch so geplant.
Die Voraussetzungen für eine Akkreditierung der Angels dürfen nach Meinung von BAND, die wir auch dem Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) übermittelt haben, in diesem Fall aber nicht zu hoch angesetzt werden. Sonst würden gerade diejenigen Angels, die sich auf eine geringere Anzahl von Investments konzentrieren, um möglichst viel Zeitaufwand für die Unterstützung ihrer Teams zur Verfügung zu haben, benachteiligt. Deswegen sollten Investments in drei Start-ups in den letzten drei Jahren ausreichend sein, wobei auch Folgeinvestments rechnen sollten. Unsere Umfragen zeigen, dass, bedingt durch die Marktlage, in letzter Zeit die Zahl der Folgeinvestments die der Erstinvestment deutlich übersteigt. Anderseits zeigen Folgeinvestments, dass der Angel an sein Start-up glaubt und es nachhaltig fördern will. Hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Vermögens sollten 500.000 Euro ausreichen. Angels, die über eine GmbH als Vehikel investieren, haben meist nicht so viel Geld in der GmbH geparkt, sondern bringen die Beträge erst im Falle der Investition in die GmbH ein. Die Mitgliedschaft bei BAND oder in einem Netzwerk, das bei BAND Mitglied ist (das sind nahezu alle am Markt relevanten Netzwerke), sollte eine Rolle spielen, denn sie alle haben den beigefügten BAND Verhaltenskodex akzeptiert und im Netzwerk ihre Erfahrung angereichert.