Der internationale Angel Markt ist in Aufruhr: Eigentlich wegen einer Kleinigkeit. Die US Plattform AngelList ermöglicht seit kurzem individuellen Investoren, als Lead Angels im Wege des Crowdfundings zusätzliche Investitionsmittel einzuwerben, um so Investorensyndikate zu bilden. 68 Leads suchen bei AngelList schon nach zusätzlichem Kapital. Eine Genehmigung der US Aufsichtsbehörde SEC für dieses „Crowfunding anderer Art“ liegt nach Angaben von AngelList vor.
Das Prinzip beschreibt AngelList mit folgendem Beispiel: Sara will $250 k in ein Start-up investieren, davon sie selbst $50 k. Den Rest syndiziert sie über AngelList. Von den $200 k der „Follower“ erhält sie 15 % Carry, AngelList erhält 5 %. Fees werden nicht erhoben.
Der Blogger Mark Suster sieht auf LinkedIn nur Vorteile: Solche Syndikate seien schneller beim Deal und leichter für Start-ups zu handeln als eine Vielzahl von Einzelinvestoren und auch für VCs sei dies ein Vorteil. Vor allem seien sie aber vorteilhaft für Engel. Beim Lead sei dies ohnehin klar, aber auch die Follower hätten Vorteile: Durch das „Packaging“ der Anteile werde ihre Marktmacht im Verhältnis zu anderen Investoren größer.
Wird Crowdfunding durch Angels auch in Deutschland und Europa künftig eine Rolle spielen? Gerade in Deutschland sind größere Syndikate bisher nicht üblich. Auch könnte sich die Aufspaltung in Super Angels und Angel Normalos verstärken.
Zu diskutieren sind schließlich die rechtlichen Hürden. Wäre diese Art des Crowdfundings in Deutschland zulässig und wenn ja, welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden? Welche Rechtsform sollte für das Syndikat gewählt werden?