Ausnahmen für Business Angel GmbHs bei Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz?
Eine eigene Überschrift widmet die 185 Seiten umfassende Koalitionsvereinbarung auf S. 22 dem Thema „Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung“. Allerdings bleibt der Inhalt recht vage und unverbindlich. Der Text dieses Abschnitts lautet:
„Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit. Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.
Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“
Merkwürdigerweise im Kapitel „Zusammenhalt der Gesellschaft“ im Abschnitt „Digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa“ heißt es ergänzend auf S. 140, 141:
„Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren. Mit Investitionszuschüssen wollen wir den Einsatz von Wagniskapital weiter fördern. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sind auf ihre Kompatibilität hin zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen“
Unklar bleibt also, wie die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen gesteigert werden soll. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren soll nur im Rahmen der vorhandenen Mittel gesteigert werden. Man kann jedenfalls davon ausgehen, dass der Investitionszuschuss nicht angetastet wird. Wird aber damit die Steuerfreiheit des Investitionszuschusses möglich? Kann ein Roll-over kommen, das inhaltlich kein Steuerverlust, sondern nur eine Steuerverschiebung ist? Sind allgemeine Marktmaßnahmen wie die Verbesserung von „Investment Readiness“ und „Investor Readiness“ oder auch eine stärkere Marktforschung, die gerade im Bereich Business Angels dringend nötig ist, im diesem „Rahmen“ denkbar?
Relativ deutlich wird die Vereinbarung hingegen im Hinblick auf VCs, was sehr erfreulich ist.
Einen Nachhall scheint der lange Streit um die steuerliche Freistellung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zu haben, so dass hier Hoffnung besteht. Es heißt dazu auf S.91:
„Die Bundesregierung wird mit der grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.“
Eine Garantie ist dies nicht, aber eine Chance. Generell kann positiv gesagt werden, dass manches möglich sein dürfte, aber umkehrt auch nichts in trockenen Tüchern ist.