22. April 2014

Bundeswirtschaftsminister verbessert Zuschuss für Start-up Investoren

Mehr Marktnähe für Förderung von Angel Investments

Berlin, Essen. Knapp ein Jahr nach der erstmaligen Einführung eines Zuschusses von 20 % für Business Angels und andere Start-up Investoren, hat jetzt das Bundeswirtschaftsministerium den Anwendungsbereich noch einmal verbreitert. Mit dem Zuschuss, der jetzt „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ heißt, will der Bund die Finanzierungssituation für innovative Start-ups verbessern und mehr potentielle Investoren dazu anregen, sich als Business Angels zu engagieren. Denn – so die richtige Erkenntnis – die innovativen Gründungsunternehmen bilden das Rückgrat unserer zukünftigen Wirtschaft und die Finanzierung von neuen Geschäftsideen ist das größte Problem für Gründer. Deutschland hat es dabei besonders nötig, wie Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) betont: „Nach dem Global Entrepreneurship Monitor 2012 machen Gründer in Deutschland nur 5,3 % der erwachsenen Bevölkerung aus. Deutschland liegt damit unter 24 Industrieländern erst an 20. Stelle. In den Niederlanden und den USA ist diese Quote mehr als doppelt so hoch.“

Mit der Erweiterung der Richtlinien sollen mehr Angel Investoren Zugang zum Zuschuss erhalten:

  • Die förderfähigen innovativen Branchen wurden um die Herstellung von technischen Textilien, die Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung und die Medizin- und Zahnmedizintechnik erweitert. Alternativ zu den in der Liste genannten Branchen gilt ein Unternehmen außerdem auch dann als innovativ, wenn es ein Patent umsetzt oder in den letzten zwei Jahren eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.
  • Gründer, die mittels einer Gründerholding gründen (Gründer-GmbH), sind von der Förderung nicht mehr ausgeschlossen.
  • Investoren mussten bisher als Einzelpersonen oder Ein-Mann-GmbH investieren. Künftig kann die GmbH bis zu vier Gesellschafter haben, wovon einer mindestens 50 % halten muss.
  • Der Geschäftszweck der Investoren GmbH kann nun neben dem „Eingehen, Halten und Veräußern“ auch „Beratung oder Vermögensverwaltung“ sein.
  • Zudem hat die Bundesregierung angekündigt, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien.

Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) als Verband der Business Angels und ihrer Netzwerke begrüßt diese Öffnung der Zuschussregelung, weil so marktüblichen Usancen entsprochen wird und mehr innovative Start-ups sich Hoffnung auf einen Investor machen können. Damit diese einen Investor finden können, hat BAND auf seiner Website (www.business-angels.de) ein Verzeichnis eingerichtet, in dem sich Start-ups mit einer INVEST-Förderfähigkeitsbescheinigung auf der Suche nach einem Business Angel eintragen können. Auf der Website finden sich auch Details zum Zuschuss und zum Beantragungsverfahren beim BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft – und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Außerdem kann man dort online Rat einholen.

Für INVEST stehen im Bundeshaushalt bis 2016 insgesamt 150 Mio. Euro bereit.