Dennoch geht in den Bundesländern in Deutschland bislang wenig voran
Eine gute Nachricht für Start-ups, die drei Jahre alt oder älter sind, kommt aus Brüssel. Die EU will es diesen jungen Unternehmen erleichtern, die Corona Hilfen der Säule II der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Dies ergibt sich aus der 3. Änderung des EU-Rahmens für staatliche Coronahilfen an die Wirtschaft vom 29.6.2020.
Hintergrund ist, dass staatliche Hilfen an Unternehmen, wie Zuschüsse oder Fördermaßnahmen, nur dann gewährt werden dürfen, wenn sich diese Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dies wird u.a. bereits dann angenommen, wenn das Kapital zu mehr als der Hälfte durch aufgelaufene Verluste aufgezehrt worden ist. Nach der neuen Regelung wird für staatliche Corona Hilfen an alle kleinen und Kleinstunternehmen befristet bis 31.12.2020 eine Erleichterung möglich. Diese müssen erst dann „als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ eingestuft werden, wenn sie am 31. Dezember 2019 Gegenstand eines Insolvenzverfahrens waren oder Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben, die noch laufen. Als kleine und Kleinstunternehmen gelten solche, die bis zu 49 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanz bis zu 10 Mio. Euro beträgt.
„Im Ergebnis werden damit Start-ups, die drei Jahre oder älter sind, den jüngeren Start-ups gleichgestellt, für die diese Erleichterung schon immer galt“, sagt Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland. Da Business Angels oft längerfristig in Start-ups investiert bleiben, hätten sie die frühere Regelung mit Sorge gesehen. Denn das finanzielle Auf- und Ab bei Start-ups sei nicht mit der Situation etablierter Firmen zu vergleichen. Daher hätte vielen älteren Start-ups gedroht, die Corona Hilfen der Säule II nicht nutzen zu können.
Unser Nachbarland Österreich hat die Erleichterung bei seinen aws-Überbrückungsgarantien bereits umgesetzt. Deutschland hat seine Kleinbeihilfenregelung zwar schon angepasst, muss aber vor Inkraftsetzung noch auf die Notifizierung durch die EU-Kommission warten.
Da die Säule II der Corona Hilfen für Start-ups von den ‚Bundesländern umgesetzt wird, hängt es nun von deren Förderprogrammen ab, ob sie die mögliche Erleichterung nutzen. Angesichts der Haftungsfreistellung der Länder durch die KfW ist aber nach Meinung von BAND Vorstand Kirchhof damit zu rechnen. Die Bundesminister Altmaier und Scholz hatten die entsprechenden Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung den Landesförderinstituten bereits am 08.06.2020 bereitgestellt. Seitdem warten Start-ups und Business Angels immer noch in 14 Bundesländern auf die Corona Hilfen der Säule II.
Nur Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Programme Anfang Juli gestartet. Die meisten anderen werden dem Vernehmen nach erst Ende Juli so weit sein. Die Folge sei, so Kirchhof, dass manche Start-ups diese Durststrecke trotz guter Geschäftsmodelle nicht überwinden können. Das langsame Tempo vieler Landesförderinstitute sei inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen.
Hinweis: Auf der BAND Website www.business-angels.de ist der jeweilige Stand der einzelnen Bundesländer tagesaktuell nachzulesen.