01. August 2018

Business Angels Netzwerk Deutschland und Startup-Verband gründen German Standards Setting Institute und veröffentlichen ersten Standardvertrag


Start-up-Finanzierungen in Deutschland sollen schneller, einfacher und kostengünstiger und gleichzeitig rechtssicher sein. Ein wichtiger Weg dahin sind u.a. standardisierte Verträge. Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) und der Bundesverband Deutsche Startups e.V. haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um standardisierter Rechtsdokumente zu erarbeiten.

Zu diesem Zweck wurde jetzt von beiden Verbänden das German Standards Setting Institute“ (GESSI) gegründet. Durch die Kooperation beider Verbände ist gewährleistet, dass Vertreter beider Vertragsparteien – also Start-ups und Investoren – die Dokumente gemeinsam erarbeiten, so dass ein fairer Interessenausgleich zustande kommt.

Durch die Zusammenarbeit zwischen der Start-up Seite und der Investorenseite entstehen Vertragsdokumente, die den Anspruch auf Interessensausgleich erheben können, so dass die Dokumente sowohl von der Investorenseite als auch von der Start-up Seite als neutral akzeptiert werden können.

Um ein großes Maß an Ausgewogenheit zu erreichen, wird für jedes Standarddokument eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, in welche – neben fachlichen Experten – Start-up-Vertreter und Investoren-Vertreter berufen werden. Die Federführung der Arbeitsgruppe obliegt jeweils einer fachlich versierten Anwaltskanzlei.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden auf der GESSI Plattform www.standardsinstitute.de veröffentlicht.

Der Prozess der Standardisierung endet jedoch nicht mit der Veröffentlichung. Jeder, der möchte, kann die Texte kommentieren oder Anregungen geben. Die zuständige Arbeitsgruppe wird in regelmäßigen Abständen die Kommentare prüfen und gegebenenfalls Textänderungen vornehmen.

Das erste GESSI Standardwerk ist nun fertig:

Das „Standardvertragswerk Wandeldarlehen“

Wandeldarlehen erfreuen sich wachsender Beliebtheit und werden bereits bei etwa 40 % der Erstfinanzierungen genutzt, können jedoch einige Fallstricke enthalten. Erarbeitet hat das Vertragswerk binnen eines halben Jahres eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Verbände unter juristischer Federführung der Anwaltskanzlei Osborne Clarke.

Mitglieder der AG Standardvertragswerk Wandeldarlehen sind:

•    Nicolas Gabrysch, Osborne Clarke
•    Ute Günther, Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)
•    Matthias Hilpert, Angel Investor & Entrepreneur
•    Florian Huber, Angel Investor
•    Roland Kirchhof, Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND)
•    Alexander Kölpin, WestTech Ventures GmbH
•    Nikolas Samios, COOPERATIVA Venture Services GmbH
•    Till-Manuel Saur, Osborne Clarke
•    Sascha Schubert, Bundesverband Deutsche Startups e.V.

Das Standardvertragswerk Wandeldarlehen besteht aus fünf Teilen:

•    einführende Verwendungshinweise, die quasi als Gebrauchsanweisung dienen
•    dem zur Aufnahme von Wandeldarlehen ermächtigenden Gesellschafterbeschluss
•    dem eigentlichen Wandeldarlehensvertrag sowie
•    der Wandlungsverpflichtung und einem
•    Excel-Berechnungstool für Wandeldarlehensverträge (zur Verfügung gestellt von COOPERATIVA Venture Services GmbH, Berlin).

Die Dokumente sind in simultan in Deutsch und Englisch verfasst, wobei die deutsche Version die rechtlich verbindliche ist.

Das komplette Standardvertragswerk „Wandeldarlehen“ ist inzwischen durch das GESSI unter www.standardsinstitute.de veröffentlicht. Die Dokumente können an den individuellen Bedarf angepasst werden und sind kostenlos und frei herunterladbar, weil sie so die beste Chance haben, tatsächlich zum Standard zu werden. Denn Standard zu sein, ist eine Frage des Ausmaßes der tatsächlichen Nutzung.

Wichtig ist, dass die Standarddokumente nicht die individuelle Rechts- und Steuerberatung ersetzen können. Jemand, der sich zum ersten Mal mit gesellschaftsrechtlichen Verträgen befasst, sei es als Angel oder als Startup, benötigt für ein solides Gesamtverständnis eine fachkundige Beratung. Dennoch kann ein Standarddokument helfen, sich schneller zurechtzufinden und den Beratungsbedarf besser zu identifizieren.

Die nächsten Dokumente des GESSI sind bereits in Arbeit: Das „Term Sheet“, das den eigentlichen Beteiligungs- und Finanzierungsvertrag vorbereitet, und ein Standard-Arbeitsvertrag.

Ab Mitte August geht GESSI auf bundesweite Roadshow: BAND und Startup Verband stellen das Institut vor, das Standardvertragswerk Wandeldarlehen wird im Detail erläutert und im Praxistext analysiert. Start ist in Düsseldorf, Donnerstag, 23. August 2018, mit dem Kick-off Event 16:00 bis 19.00 Uhr. Die nächsten Stopps dann in

•    Donnerstag, 27.09.2018, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Stuttgart
•    Dienstag, 09. 10. 2018, 08:00 bis 10:00 Uhr, Berlin
•    Dienstag, 16. 10. 2018, 09:00 bis 11:00 Uhr, München
•    Dienstag, 06.11.2018, 09:00 bis 11.00 Uhr, Frankfurt

Programm und Anmeldung zu einzelnen Veranstaltungen hier.