Mit der neuen Bundesregierung soll neuer Schwung in die Start-up Szene kommen. Der Koalitionsvertrag formuliert ehrgeizige Ziele. So soll Deutschland als „Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv“ gemacht werden. Dafür sorgen soll ein „eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz)“, das die „Tätigkeit von Business Angels verbessert“. Vor allem aber soll das Investment in junge Wachstumsunternehmen attraktiver gemacht werden. In diesem Zusammenhang sollen unter anderem auch die Rahmenbedingungen für „neue Finanzierungsformen“, wie das Crowdinvesting „rechtssicher gestaltet werden“. Welche genauen Regelungen geplant sind, um die Frühphasenfinanzierung attraktiver zu machen oder welche Bestimmungen das Crowdinvesting rechtssicher machen sollen, sind dem Koalitionsvertrag allerdings nicht zu entnehmen. Eine Steigerung der Attraktivität der Beteiligungsfinanzierung soll, so erklärt der Koalitionsvertrag, „entsprechend der vorhandenen Mittel“ erfolgen. Die Auflage neuer Förderinstrumente oder die Aufstockung bestehender Instrument zur Förderung der Beteiligungsfinanzierung ist daher wohl eher nicht zu erwarten. Als sicher erscheint derzeit allerdings, dass der Investitionszuschuss Wagniskapital weiter verfolgt werden soll und auch die Finanzierung über den High-Tech Gründerfonds „auskömmlich fortgesetzt“ wird.
Fast schon im Widerspruch zum Ziel die Beteiligungsfinanzierung attraktiver zu machen, steht die Aussage, dass „die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen“ aufgegriffen werden solle. Erst kürzlich konnte eine Besteuerung von Beteiligungserträgen bei Streubesitzanteilen erfolgreich verhindert werden, um gerade von Start-ups, die auf eine Business Angel Finanzierung angewiesen sind, Schaden abzuwenden. Es bleibt also fraglich, ob mit gegebenen Mitteln und einer erneuten
Steuererhöhungsdiskussion rund um Beteiligungserträge, tatsächlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wagniskapitalfinanzierung erreicht werden kann.
Beim Thema Existenzgründung wird der Koalitionsvertrag konkreter. Die Zahl der Gründungen soll, von derzeit 10.000, in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr gesteigert werden. Dazu ist geplant, eine „Gründerzeit“ speziell für Gründer aus dem Angestelltenverhältnis einzuführen, die es dem Gründer ermöglicht, in der Anfangsphase ein bedingt rückzahlbares Darlehen in Anspruch zu nehmen. Auch die zuletzt stark eingeschränkte Unterstützung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, soll wieder aktiviert werden. Ob diese Maßnahmen nicht nur die Quantität, sondern auch Qualität von Gründerprojekten positiv beeinflussen werden bleibt abzuwarten.