Während (Stand 20.07.2020) die meisten Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein immer noch – manche vermutlich bis Ende Juli – auf ihre Corona Hilfen für Start-ups der Säule II warten lassen, kommt eine gute Nachricht für Start-ups, die drei Jahre alt oder älter sind, aus Brüssel. Dies ergibt sich aus der „3. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ vom 29.6.2020.
Danach können staatliche Beihilfen für alle kleinen und Kleinstunternehmen auch dann gewährt werden, wenn diese „am 31. Dezember 2019 als Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten einzustufen waren, es sei denn, diese Unternehmen sind Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht oder sie haben Rettungsbeihilfen, deren Rückzahlung noch aussteht, oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten (und unterliegen immer noch einem Umstrukturierungsplan).“
Für viele Start-ups, die drei Jahre und älter sind, galten die Regeln für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ bisher als relativ hohe Hürde, um in den Genuss der Säule II Hilfen des Schutzschildes der Bundesregierung zu gelangen. Insofern werden kleine und Kleinstunternehmen solchen Start-ups gleichgestellt, die noch nicht drei Jahre alt sind und für die diese großzügigere Regelung bereits vorher Geltung hatte. Zu dieser Gruppe gehören Unternehmen, die nicht mehr als 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme pro Jahr haben.
Unser Nachbarland Österreich hat die Erleichterung bei seinen aws-Überbrückungsgarantien bereits umgesetzt. Deutschland hat seine Kleinbeihilfenregelung schon geändert, muss aber vor Inkraftsetzung noch auf die Notifizierung durch die EU-Kommission warten.
Da die Säule II der Corona Hilfen für Start-ups von den Bundesländern umgesetzt wird, hängt es nun von deren Regelungen ab, ob sie die mögliche Erleichterung nutzen. Davon dürfte aber angesichts der Haftungsfreistellung durch die KfW auszugehen sein. Auf der Seite: Aktueller Status zur Säule II in den einzelnen Bundesländern ist der jeweilige Stand der einzelnen Bundesländer tagesaktuell nachzulesen. Die Bundesminister Altmaier und Scholz hatten die entsprechenden Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung den Landesförderinstituten bereits am 08.06. bereitgestellt. Seitdem warten in immer noch 14 Bundesländern Start-ups und Business Angels auf die Hilfen.