Die Crowdinvesting Plattform Companisto hat jetzt ihr Beteiligungsmodell für die Crowd revidiert. Ziel ist es nach Angaben von BANDmitglied Companisto, die Beteiligungen der Crowd wirtschaftlich nahezu vollständig an Eigenkapitalbeteiligungen anzunähern. Ähnlich wie bei Eigenkapitalbeteiligungen soll mit der sog. Life-Time-Beteiligung das partiarische Darlehen der Crowd weder durch das Start-up gekündigt werden können noch durch die Crowd, wenn kein Exit-Ereignis vorliegt.
Für das Start-up habe dies den Vorteil, dass es nur zu einem kalkulierbaren Liquiditätsabfluss kommen kann, bevor es einen Exit gibt, und zwar frühestens knapp 8 Jahre nach dem Investment. Diese Planbarkeit sei für das Start-up und spätere Anschlussfinanzierer sehr wertvoll. Bereits heute hätten über 80% der über Companisto finanzierten Start-ups vorher, gleichzeitig oder nachher eine weitere Finanzierung über Business Angels oder Venture Capital Gesellschaften erhalten.
Im Einzelnen sieht die Vertragsgestaltung so aus: Wenn ein Crowd-Investor nach Ablauf der knapp 8-jährigen Mindestvertragslaufzeit von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, die Beteiligung zu kündigen, erhält er sein investiertes Kapital zuzüglich einer Festverzinsung von 1% p.a. zurück. Die bis dahin ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen bleiben ihm erhalten. Durch eine Kündigung des Crowd-Investors endet dann jedoch seine Gewinn- und Exitbeteiligung. Gleiches gilt, wenn das Start-up von sich aus die Beteiligung kündigt mit dem Unterschied, dass dem Crowd-Investor in diesem Fall eine zeitlich unbefristete Gewinn- und Exitbeteiligung verbleibt. Die anteilige Auszahlung von Gewinn- oder Exiterlösen erfolgt allerdings nur, wenn es überhaupt Gewinne oder einen Exit gegeben hat.
Quelle: Companisto