Nach Meinung von BAND ist es schon lange überfällig, die Übertragung von GmbH-Anteilen und die Verpflichtung zu solchen Übertragungen nach § 15 Absatz 3 und 4 GmbHG nicht mehr notariell beurkunden zu müssen.
Es handelt sich dabei um einen Fall von Bürokratie, wofür es keinerlei Notwendigkeit (mehr) gibt. Auch steht Deutschland damit alleine in der Welt, nachdem auch Österreich es möglich gemacht hat, auf die notarielle Beurkundung von Anteilsübertragungen zu verzichten. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer, M. C. L., Weitnauer Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, München, hat in einem Artikel der Fachzeitschrift „GWR – Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht“ Nr. 5/24, S. 69-86 im Einzelnen begründet, warum es weder wirtschaftliche noch rechtliche Gründe gibt, dieses teure und zeitaufwändige Formerfordernis aufrecht zu erhalten.
Mit Genehmigung des Verlags findet sich der Beitrag von RA Dr. Wolfgang Weitnauer zu diesem komplexen Thema im BAND Best Practice Koffer.
RA Dr. Wolfgang Weitnauer ist Gründer des BAND Mitglieds „Weitnauer Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater“, München. Er berät schwerpunktmäßig Beteiligungsgesellschaften und junge Technologieunternehmen in allen rechtlichen Themen von Finanzierungsrunden und bei Verkaufstransaktionen. Weitnauer ist Autor des Handbuchs Venture Capital und Herausgeber eines Kommentars zum Kapitalanlagengesetzbuch.