09. März 2015

EFI Jahresgutachten empfiehlt: Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne


Ende Februar hat die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung ihr Jahresgutachten 2015  überreicht. In diesem Zuge befasste sich die Kommission auch eingehend mit den Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes; u.a. wird die Steuerbefreiung für INVEST – Zuschuss für Wagniskapital begrüßt. Auch die Diskussion um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, ausgelöst durch eine Bundesratsinitiative, nimmt die EFI in den Blick. Laut Bericht ist sie ein Beispiel dafür, dass auch aus Initiativen, die gar nicht auf den Venture Capital Bereich abzielen, dennoch unerwünschte Nebenwirkungen für Investitionen entstehen können (BAND berichtete).

Diesbezüglich kommt die Kommission zu einer klaren Handlungsempfehlung:

Von der Einführung einer generellen Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne bei Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften sollte abgesehen werden. Diese beträfe auch Investitionen von Wagniskapitalgebern und Business Angels in junge innovative Unternehmen und würde diese Investitionen weniger attraktiv machen.
(EFI Gutachten 2015, S. 35)

Daneben begrüßt die Kommission die Ankündigung der Bundesregierung, die steuerrechtliche Regelung zur Behandlung von Verlustvorträgen zu überarbeiten und empfiehlt u.a. eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ankerinvestoren.

Das komplette Jahresgutachten ist hier einsehbar: http://www.e-fi.de/gutachten.html?&L=0