16. März 2012

Erste Konturen der Investitionszulage für Business Angels Finanzierungen

Zur geplanten Investitionszulage für die Gründerfinanzierung durch Business Angels müssen noch eine Reihe von Fragen geklärt werden, aber wesentliche Elemente dürften jetzt feststehen. Dem Vernehmen nach wird sie 20 % der Finanzierungssumme des Business Angels betragen. Vermutlich dürfte die Beteiligung drei Jahre lang gehalten werden müssen, ansonsten muss die Zulage zurückgezahlt werden, nicht jedoch, wenn das Unternehmen innerhalb dieser Zeit insolvent wird.

Ähnlich wie in Großbritannien das „Enterprise Investment Scheme“ soll bei der Abgrenzung der begünstigten Zielgruppe am Unternehmen angeknüpft werden, das zu den „Kleinen“ im Sinne der EU zählen muss (< 50 Beschäftige und ≤ 10 Mio. Umsatz oder ≤ 10 Mio. Bilanzsumme). Hingegen wird – von einigen wenigen Punkten abgesehen – nicht der investierende Business Angel definiert, weil sich dies als schwierig erwiesen hat.

Im Rahmen eines Workshops auf dem 10. Deutschen Business Angels Tag in Frankfurt am Main am 12.03.2012, gab der zuständige Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium,Dr. Johannes Velling, Business Angels und Gründern die Möglichkeit, noch offene Fragen zu erörtern. Dazu zählen insbesondere:

  • Soll es eine Untergrenze für das Investment des Business Angels geben? Hier plädierte die Mehrheit für eine solche Grenze von z.B. 10.000 Euro, um die Zulage nur für echtes Smart Capital zugänglich zu machen.
  • Welche Höchstsumme pro Unternehmen (1 Mio. Euro?) sollte zulässig sein und welche pro Investor (250.000 Euro?)?
  • Sollen auch Business Angels, die mittels einer GmbH investieren, oder auch Fonds begünstigt werden?
  • Wie kann die Förderfähigkeit der Unternehmen abgegrenzt werden, um zielgruppengerecht auf „Smart Capital“-Finanzierungen zu fokussieren. In Großbritannien macht man dies mittels einer branchenbezogenen Negativabgrenzung. Ist es denkbar, dies
    durch eine leicht definierbare Innovationskomponente zu ergänzen?

Nach Meinung von BAND Vorstand Dr. Roland Kirchhof wird der offene Diskussionsprozess sehr zur Akzeptanz des neuen Instruments der Gründerförderung beitragen. Die Stimmung der Teilnehmer des Workshops sei recht positiv gewesen. Zwar wäre eine steuerliche Lösung wie in Großbritannien wahrscheinlich vorzuziehen, weil sie dem Investor mehr Freiheiten ließe, die bessere gesetzgebungs- und finanztechnische Durchsetzbarkeit spreche aber für die gewählte Form des Investitionszuschusses.