24. Januar 2020

Europäische Förderung von marktnahen Innovationen – bis zu 15 Millionen Euro Risikokapital


Seit Herbst 2019 können KMU im europäischen Förderprogramm „EIC Accelerator“, neben einer Förderung in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro, Risikokapital von bis zu 15 Mio. Euro beantragen. Der „Accelerator“ ist Teil des Europäischen Innovationsrates (EIC) von Horizont 2020 – dem Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Das Instrument richtet sich insbesondere an Start-ups mit hochrisikoreichen Innovationen. Diese haben häufig Probleme das nötige Kapital zu beschaffen, um ihre Produkte erfolgreich im Markt einzuführen. Dieser “Kreditklemme” wird durch die optionale Mischfinanzierung – der Kombination von Förderung mit Finanzierung – entgegengewirkt.

Viermal jährlich werden eingehende Anträge gesichtet und evaluiert. Auch in der Vergangenheit konnten KMU für ihre marktnahen Innovationen Fördergelder im „Accelerator“ – bisher unter dem Namen „KMU-Instrument“ – beantragen. Das Förderinstrument ist aufgrund seiner Beliebtheit hoch kompetitiv. Der nächste Stichtag ist der 18. März 2020. Die Nationale Kontaktstelle KMU berät Sie kostenfrei zum Accelerator und diskutiert gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag erfolgversprechend ist.

Hintergrund Accelerator und EIC
Das Risikokapital der Mischfinanzierung („blended financing“) im „Accelerator“ wird durch den „EIC Fund“ zur Verfügung gestellt. Erster Investor ist die Europäische Kommission mit Geldern aus Horizont 2020. Weitere Investoren aus dem VC Bereich sowie öffentliche Banken sollen folgen („crowding-in“). Der EIC Fund wird als „stiller, temporärer Investor“ auftreten, der impact-orientiert und nicht gewinnorientiert agiert. Die maximale Beteiligung des Fonds liegt bei 25% mit einer Investitionszeit von 7 – 10 Jahren (Gesundheitssektor bis 15 Jahre). Falls es sich um ein sehr junges oder kleines Unternehmen handelt, dessen Wert nicht direkt zu Anfang ermittelt werden kann, wird der EIC Fund im ersten Schritt Wandelanleihen („convertible loans“) anbieten. Diese werden in einer nächsten Finanzierungsrunde in Beteiligungskapital umgewandelt. Die Einschätzung des Unternehmenswertes erfolgt durch den EIC Fund selbst (auf Basis der „International Equity and Venture Capital Valuation Guidelines (IPEV)“) oder durch externe Ko-Investoren. Der EIC Fund wird während des gesamten Prozesses versuchen, Ko-Investoren zu finden, die in die Beteiligung einsteigen. Dieser Prozess soll nur in Verhandlung mit und nach Zusage der Unternehmensgründer geschehen.

Seit 2018 ist der „Accelerator“ in die Pilotphase des Europäischen Innovationsrates (EIC) von Horizont 2020 eingebunden. Durch die Bündelung weitgehend themenoffener Förderinstrumente sollen marktschaffende Innovationen auf EU-Ebene gezielter unterstützt und schneller realisiert werden. Der EIC Pilot besteht aus dem „Pathfinder“ (Förderung von Forschungsprojekten bis zum Demonstrator) und dem „Accelerator“ (Förderung von Projekten ab dem Demonstrator bis hin zur Marktreife).

Hintergrund Horizont 2020
Ziel von Horizont 2020 ist der Aufbau einer EU-weiten wissens- und innovationsgestützten Gesellschaft und einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Wirtschaft. Um das zu erreichen, gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Technologien und Bewältigung gesellschaftliche Herausforderungen.

Weitere Informationen unter: www.nks-kmu.de.