Am Montag, 12. April 2021, berät der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zum Fondsstandortgesetz, der auch das Thema Mitarbeiterbeteiligung zum Gegenstand hat. BAND hat dem Ausschuss deswegen eine Stellungnahme mit der BAND Position zugeleitet. Erfreulicherweise hatte der Bundesrat in seiner Befassung mit dem Gesetz eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, die sich mit der Auffassung von BAND decken.
In einer zusammenfassenden Wertung heißt es in der BAND Stellungnahme:
„Der Gesetzentwurf ist allenfalls als ein kleiner Schritt hin zu einem international konkurrenzfähigen Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle zu sehen.
Der Gesetzentwurf
- löst nicht das Problem der Besteuerung als Arbeitsentgelt statt richtigerweise als Kapitalertrag,
- bezieht Optionen und virtuelle Beteiligungen nicht ein, die für die große Anzahl aller Mitarbeiter in Betracht kommen,
- hat ausschließlich unmittelbare Anteilsübertragungen im Blick, die im Markt nur für den Teil der im Management tätigen Mitarbeiter von Bedeutung sind, verlangt aber gerade hier, dass das Modell für alle Mitarbeiter gelten muss und erschwert durch die Einjahresfrist die Anwerbung guter neuer Mitarbeiter.
Auch in den Details der Ausgestaltung zeigt der Gesetzentwurf Mängel, so bei der Frage der Bewertung der übertragenen Anteile, des Kreises der begünstigten Unternehmen und der Veräußerungsfiktion.“
Abschließend hat BAND dem Finanzausschuss Vorschläge unterbreitet, wie ein künftiger gesetzlicher Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aussehen sollte. Mit einer Befassung dieser grundlegenden Vorschläge durch den Gesetzgeber ist allerdings leider im Zusammenhang mit den jetzigen Beratungen nicht zu rechnen.
Die vollständige BAND Stellungnahme finden Sie hier.
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