06. April 2020

Hilft der KfW Schnellkredit den Start-ups?


Die Bundesregierung hat das bisherige Covid-19 Hilfsprogramm für die Wirtschaft um den KfW Schnellkredit ergänzt, der eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Banken ermöglicht und keine Risikoprüfung durch die Bank vorsieht.

Maßgebliche Voraussetzungen für Start-ups sind mindestens elf Mitarbeiter, seit Januar 2019 am Markt sowie bereits generierte Umsätze. Nicht geregelt ist nach telefonischer Auskunft der KfW bisher, ob der Verzicht auf die Risikoprüfung auch zum Inhalt hat, dass eine Mithaftung der Gesellschafter ausgeschlossen ist.

Für bereits im Markt etablierte Start-ups dürfte das neue Programm, zumindest wenn der Zeitraum der Krise überschaubar bleibt, hilfreich sein, wenn sie die Voraussetzung erfüllen, dass zuletzt ein Gewinn erwirtschaftet wurde, entweder im Jahre 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Für Start-ups in der Frühphase, aber auch solche mit langem Vorlauf wie in den CleanTech, MedTech und BioTech Branchen, nützt es nichts, weil die Zahl der Beschäftigten zu gering ist und/oder noch keine nennenswerten Umsätze generiert werden. Hierzu hat BAND der Bundesregierung daher andere Maßnahmen vorgeschlagen.

Nach Angaben der KfW sind die Rahmenbedingungen des KfW Schnellkredits:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Voraussetzung: Das Unternehmen hat zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet, entweder im Jahre 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Bank

Die Beantragung des Kredits soll „bald“ möglich sein.


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