19. Dezember 2022

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Start der neuen Förderrichtlinie voraussichtlich im Laufe des Januar 2023


Die aktuell gültige INVEST-Förderrichtlinie endet am 31.12.2022 und soll durch eine überarbeitete Förderrichtlinie im Jahr 2023 ersetzt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun eine aktuelle Info auf der INVEST-Website veröffentlicht. Dort heißt es zur neuen Förderrichtlinie:

„Für das Inkrafttreten der neuen INVEST-Förderrichtlinie ist ein komplexer und zeitaufwändiger Abstimmungsprozess zwischen verschiedenen Beteiligten auf Bundes- und auf europäischer Ebene durchzuführen. Aufgrund der aktuellen und vielfältigen Herausforderungen sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse zur neuen INVEST-Förderrichtlinie noch nicht abgeschlossen. Daher können ab dem 01.01.2023 vorerst keine neuen Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden.

Bis zum 31.12.2022 gestellte Anträge werden wie gewohnt weiterbearbeitet. Interessierte Start-up-Unternehmen bzw. Investoren sollten für das Jahr 2023 geplante Investments – sofern möglich – erst nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie durchführen, um sich so die Option einer INVEST-Förderung zu erhalten.

An der Fertigstellung der neuen Förderrichtlinie arbeiten alle Beteiligten weiterhin mit Hochdruck, um den Zeitraum, in dem keine Anträge gestellt werden können, möglichst kurz zu halten. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie hierüber auf unserer INVEST-Website (voraussichtlich im Laufe des Januar 2023) informieren.“

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Weitere Informationen rund um den INVEST – Zuschuss für Wagniskapital finden Sie auch hier.